71 alte Gesetze aushebeln
Dausab: Gesetzesreform ein langwieriger Prozess
Windhoek (bw) • Vier Jahre nachdem zum ersten Mal veraltete Gesetze und Verordnungen annulliert wurden, sollen jetzt 71 weitere aufgehoben werden.
Die Kommission für Gesetzesreform hatte schon 2018 rund 143 Gesetze, Bekanntmachungen und Verordnungen unter dem vorigen Justizminister, Sackey Shangala, per Gesetz am 1. März 2019 ausgehebelt.
Zum Ende der vergangenen Woche legte Justizministerin Yvonne Dausab dem Parlament ein weiteres Gesetz vor, zwecks Aufhebung von 71 diskriminierenden und veralteten Gesetzen.
„Die öffentliche Wahrnehmung ist, dass wir diesbezüglich nicht genug tun. Wir akzeptieren die Kritik, aber Gesetzesreformen sind langwierig“, erklärte die Ministerin. Es müsse genau geprüft werden, ob Gesetze irrelevant oder überholt seien. Kriterien seien, wenn ein Gesetz durch neuere Gesetze überholt sei, wenn es den bestimmten Zweck erfülle, Diskriminierung oder offenkundig verfassungswidrige Relikte des Apartheidsystems durchzusetzen.
Dausab führte als Beispiel die Verordnung von 1944 für Mindestlöhne für schwarze Menschen („Eingeborene“) an, die im unabhängigen Namibia diskriminierend sei. Sie soll nun aufgehoben werden.
Das geschieht auch mit der Kulturförderungsverordnung von 1980, die nur für weisse Einwohner Namibias gedacht war. In dem Gesetzentwurf, den Dausab vorlegte, soll diese diskriminierende Verordnung nach 52 Jahren und 32 Jahre nach Namibias Unabhängigkeit annulliert werden.
Die Justizministerin erklärte, dass die Kommission für Gesetzreform die Gesetzbücher weiterhin nach überholten Gesetzen und Verordnungen durchforste.
Die Kommission für Gesetzesreform hatte schon 2018 rund 143 Gesetze, Bekanntmachungen und Verordnungen unter dem vorigen Justizminister, Sackey Shangala, per Gesetz am 1. März 2019 ausgehebelt.
Zum Ende der vergangenen Woche legte Justizministerin Yvonne Dausab dem Parlament ein weiteres Gesetz vor, zwecks Aufhebung von 71 diskriminierenden und veralteten Gesetzen.
„Die öffentliche Wahrnehmung ist, dass wir diesbezüglich nicht genug tun. Wir akzeptieren die Kritik, aber Gesetzesreformen sind langwierig“, erklärte die Ministerin. Es müsse genau geprüft werden, ob Gesetze irrelevant oder überholt seien. Kriterien seien, wenn ein Gesetz durch neuere Gesetze überholt sei, wenn es den bestimmten Zweck erfülle, Diskriminierung oder offenkundig verfassungswidrige Relikte des Apartheidsystems durchzusetzen.
Dausab führte als Beispiel die Verordnung von 1944 für Mindestlöhne für schwarze Menschen („Eingeborene“) an, die im unabhängigen Namibia diskriminierend sei. Sie soll nun aufgehoben werden.
Das geschieht auch mit der Kulturförderungsverordnung von 1980, die nur für weisse Einwohner Namibias gedacht war. In dem Gesetzentwurf, den Dausab vorlegte, soll diese diskriminierende Verordnung nach 52 Jahren und 32 Jahre nach Namibias Unabhängigkeit annulliert werden.
Die Justizministerin erklärte, dass die Kommission für Gesetzreform die Gesetzbücher weiterhin nach überholten Gesetzen und Verordnungen durchforste.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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