Abschlussplädoyers für November geplant
Windhoek (krk/sno) – Ein Mann, der beschuldigt wird in 2019 seine schwangere Freundin mit einem Messer erstochen zu haben, nähert sich dem Ende seines Prozesses. Die Schlussplädoyers sind für den 24. November angesetzt.
Abraham Maasdorps Rechtsvertreter, Mbanga Siyomuinji, informierte am Montag Richterin Dinnah Usiku, dass ihr letzter Zeuge nicht mehr aussagen werde und sie daher ihren Fall abschließen würden. Siyomuinji erklärte, sie hätten den Zeugen nicht ausfindig machen können.
Maasdorp hatte jedoch bereits in seiner eigenen Verteidigung ausgesagt, nachdem ein Antrag auf Begnadigung abgelehnt worden war. Maasdorp und Siyomuinji hatten diesen Antrag gestellt, nachdem der Staat seine Zeugenverhöre abgeschlossen hatte. Sie argumentierten, dass der Staat nicht genügend Beweise vorgelegt habe, um ihn der Anklage schuldig zu sprechen. Usiku wies den Antrag jedoch ab.
Maasdorp soll angeblich am 2. August 2019 die 20-jährige Magda van Wyk mit einem Messer in die Brust gestochen haben, was angeblich dazu führte, dass sie 11 Tage später im Katutura-Staatskrankenhaus starb.
Maasdorp wird auch wegen Behinderung der Justiz angeklagt, da er angeblich das Messer, dass er benutzt haben sollte sie zu stechen entsorgt hatte. Zu Beginn des Prozesses plädierte er auf unschuldig in allen Anklagepunkten, lieferte jedoch keine nähere Erklärung dazu.
Maasdorp ist unter dem Eindruck, dass der Staat nicht einen glaubwürdigen Zeugen produzieren konnte. Der Staat wies das Argument zurück. Eine Staatszeugin hatte ausgesagt, sie habe gesehen, was passiert sei, aber Siyomuinji bezweifelte die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin. „Wie kann jemand nach Hause gehen und sich schlafen legen, nachdem die Person gesehen hat, wie jemand mit einem Messer gestochen wird, und der Person weder zu Hilfe eilte noch es jemandem erzählt hatte?“ fragte Siyomuinji während der des Kreuzverhörs die Zeugin.
In Usikus Urteil sagte diese, die Glaubwürdigkeit der Zeugen des Staates spiele keine bedeutende Rolle bei der Feststellung der Schuld oder Unschuld eines Angeklagten.
Sie stellte auch fest, dass der Staat einen Prima Facie-Fall gegen Maasdorp habe, und ihrer Meinung nach könnte ein vernünftiges Gericht ihn aufgrund der bisher vorgelegten Beweise für schuldig befinden.
Abraham Maasdorps Rechtsvertreter, Mbanga Siyomuinji, informierte am Montag Richterin Dinnah Usiku, dass ihr letzter Zeuge nicht mehr aussagen werde und sie daher ihren Fall abschließen würden. Siyomuinji erklärte, sie hätten den Zeugen nicht ausfindig machen können.
Maasdorp hatte jedoch bereits in seiner eigenen Verteidigung ausgesagt, nachdem ein Antrag auf Begnadigung abgelehnt worden war. Maasdorp und Siyomuinji hatten diesen Antrag gestellt, nachdem der Staat seine Zeugenverhöre abgeschlossen hatte. Sie argumentierten, dass der Staat nicht genügend Beweise vorgelegt habe, um ihn der Anklage schuldig zu sprechen. Usiku wies den Antrag jedoch ab.
Maasdorp soll angeblich am 2. August 2019 die 20-jährige Magda van Wyk mit einem Messer in die Brust gestochen haben, was angeblich dazu führte, dass sie 11 Tage später im Katutura-Staatskrankenhaus starb.
Maasdorp wird auch wegen Behinderung der Justiz angeklagt, da er angeblich das Messer, dass er benutzt haben sollte sie zu stechen entsorgt hatte. Zu Beginn des Prozesses plädierte er auf unschuldig in allen Anklagepunkten, lieferte jedoch keine nähere Erklärung dazu.
Maasdorp ist unter dem Eindruck, dass der Staat nicht einen glaubwürdigen Zeugen produzieren konnte. Der Staat wies das Argument zurück. Eine Staatszeugin hatte ausgesagt, sie habe gesehen, was passiert sei, aber Siyomuinji bezweifelte die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin. „Wie kann jemand nach Hause gehen und sich schlafen legen, nachdem die Person gesehen hat, wie jemand mit einem Messer gestochen wird, und der Person weder zu Hilfe eilte noch es jemandem erzählt hatte?“ fragte Siyomuinji während der des Kreuzverhörs die Zeugin.
In Usikus Urteil sagte diese, die Glaubwürdigkeit der Zeugen des Staates spiele keine bedeutende Rolle bei der Feststellung der Schuld oder Unschuld eines Angeklagten.
Sie stellte auch fest, dass der Staat einen Prima Facie-Fall gegen Maasdorp habe, und ihrer Meinung nach könnte ein vernünftiges Gericht ihn aufgrund der bisher vorgelegten Beweise für schuldig befinden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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