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Yvonne Dausab. Foto: NMH-Archiv
Yvonne Dausab. Foto: NMH-Archiv

Aktenschrift nicht verschwunden

Nach Aktenchaos: Fall aus Gerichtsprogramm gestrichen
Das Justizministerium hat Berichte zurückgewiesen, wonach die Prozessunterlagen des chinesischen Geschäftsmannes Hou Xue Cheng und seines Mitangeklagten Hamutenja Hamutenya, denen der Handel mit kontrollierten Wildtierprodukten vorgeworfen wird, verschwunden seien. Justizministerin Yvonne Dausab sagte in einer Erklärung vor der Nationalversammlung, dass eine interne Untersuchung eingeleitet wurde, um herauszufinden, warum die Unterlagen nicht bei Gericht eingegangen sind.
Ellanie Smit
Von Ellanie Smit

(Bearbeitet von Katharina Moser)

Windhoek

Der Magistrat des Regionalgerichts Leopold Hangalo strich letzte Woche den Fall von Hou Xue Cheng und seinem Mitangeklagten Hamutenja Hamutenya aus dem Gerichtsprogramm. Hou und Hamutenya sollten wegen drei Anklagen aus dem Jahr 2014 vor Gericht gestellt werden. Hamutenya war jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht anwesend, und auch die polizeilichen Unterlagen in dieser Angelegenheit lagen dem Gericht nicht vor. Hou und Hamutenya wurden in einem Fall des Handels mit kontrollierten Wildtierprodukten und in zwei Fällen des Besitzes von kontrollierten Wildtierprodukten angeklagt.

Dausab erläuterte, dass ein spezielles Gericht eingerichtet wurde, um den Rückstau an Fällen innerhalb des Regionalgerichts Windhoek abzuarbeiten. Ihr zufolge wurden ein Richter und ein Staatsanwalt für die Leitung dieses Gerichts bestimmt. Sie sagte, dass infolgedessen alle rückständigen Strafsachen, die auf den Listen der Regionalgerichte A, B und C des Katutura-Gerichts standen, zur Bearbeitung an das Windhoeker Magistratsgericht übertragen wurden. Dausab sagte, dass die Akten und Anklageschriften zwischen den beiden genannten Gerichten hin- und hergeschoben werden mussten. „Bedauerlicherweise wurde die Akte nicht an den Staatsanwalt weitergeleitet, der die Angelegenheit nun am Magistratsgericht bearbeitet, als die Angelegenheit am besagten Tag vor dem Special Backlog Court erschien."

Sie sagte, dass der Staatsanwalt, der mit der Bearbeitung der Angelegenheit betraut war, aus einer Reihe von Gründen einen Antrag auf Zurückverweisung gestellt hat, darunter die Rückverfolgung des Aktenkoffers und die Erwägung einer Trennung des Verfahrens. Dieser „wurde jedoch abgelehnt, und die Angelegenheit wurde dementsprechend aus dem Gerichtsprotokoll gestrichen.“

Der Staatsanwalt, der die Angelegenheit ursprünglich bearbeitet hatte, bestätigte, dass sich die Akte immer noch bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Katutura befindet. Dausab sagte, dass zur Behebung des Problems rasch eine Vorladung ausgestellt und an die namibische Polizei weitergeleitet wurde, um die Zustellung zu erwirken und so sicherzustellen, dass sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert. Die Angelegenheit ist nun für den 7. November angesetzt.

Darüber hinaus führt das Büro des Generalstaatsanwalts eine interne Untersuchung durch, um festzustellen, warum dieser Schriftsatz nicht rechtzeitig zusammen mit allen anderen Schriftsätzen eingereicht wurde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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