Aktivisten kämpfen weiter um Kaution
Windhoek (krk/sno) • In einem weiteren Versuch eine Kaution zu erhalten, legten die beiden Aktivisten Michael Amushelelo und Dimbulukeni Nauyoma beim Obergericht in Windhoek Berufung gegen die Entscheidung des Richters ein, der ihren die Kaution verwehrt hatte. Obwohl die beiden Beschuldigten nicht persönlich im Gericht erschienen waren, traten die Verteidiger und die Staatsankläger vor den Richter. Die Beschuldigten wurden vor knapp zwei Monaten festgenommen und ihnen wird vorgeworfen maßgeblich zu den Unruhen, die China-Town beinahe komplett zum Stillstand gebracht hatten, beigetragen zu haben.
Sie wurden wegen Verstößen gegen Abschnitt 18(2)(b) des Gesetzes Nr. 17 von 1956 verklagt, das Gesetz gegen Unruhestiftung, sowie Anstiftung zur öffentlichen Gewalt.
Der Magistratsrichter, Masule Kwizi, hatte in seiner Urteilsverkündung am 16. Mai, als er den Kautionsantrag abgewiesen hatte, in seinem Urteil gesagt, dass er keinen Grund sehe, dass einen Kaution die Öffentlichkeit, von den Mistrieben der beiden, hätte schützen können. Beide Verteidiger hatten daraufhin den richterlichen Beschluss angezweifelt, da er nicht die Rechte der Beschuldigten in Acht genommen hätte.
Sie wurden wegen Verstößen gegen Abschnitt 18(2)(b) des Gesetzes Nr. 17 von 1956 verklagt, das Gesetz gegen Unruhestiftung, sowie Anstiftung zur öffentlichen Gewalt.
Der Magistratsrichter, Masule Kwizi, hatte in seiner Urteilsverkündung am 16. Mai, als er den Kautionsantrag abgewiesen hatte, in seinem Urteil gesagt, dass er keinen Grund sehe, dass einen Kaution die Öffentlichkeit, von den Mistrieben der beiden, hätte schützen können. Beide Verteidiger hatten daraufhin den richterlichen Beschluss angezweifelt, da er nicht die Rechte der Beschuldigten in Acht genommen hätte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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