Amushelelo: Gegenantrag nicht erfolgreich
Windhoek (krk/sno) – Der Aktivist und des Betrugs beschuldigte Michael Amushelelo war erfolglos bei seinem Versuch, zu verhindern, dass ein Teil seiner Vermögenswerte an den Staat gehen sollen. Abgesehen von der Zurückweisung und dem Scheitern seines Gegenantrags sind die Vermögenswerte in Frage noch nicht dem Staat zugefallen.
In dem Fall, in dem die namibische Generalstaatsanwältin (PG) Martha Imalwa einen Antrag gestellt hatte, einen Teil des Vermögens von Amushelelo dem Staat zu überlassen, wurde der Gegenantrag von Amushelelo am vergangenen Freitag vor dem Obergericht in Windhoek kostenpflichtig abgewiesen. Richter Thomas Masuku vertagte den Fall auf den 16. Februar, an dem das Gericht mit der Prüfung von Imalwas Antrag fortfahren wird.
Hintergrund
Im Jahr 2020 erhielt Imalwa Informationen, dass Amushelelo angeblich eine Straftat in Form von Betrug und Geldwäsche begangen hatte. Sie wandte sich an das Obergericht und beantragte die Sicherstellung von Amushelelos Vermögen. Ihr Antrag war jedoch auf eine zeitweilige Beschlagnahme der Vermögenswerte beschränkt. Daraufhin folgte ein Antrag auf permanente Beschlagnahme dieser Vermögenswerte.
Daraufhin reichte Amushelelos Rechtsanwalt, Sisa Namandje, einen Gegenantrag ein, da der erste Antrag der PG hinter verschlossenen Türen verhandelt worden war und er angab, dass deshalb der zweite Antrag (Permanente Beschlagnahme) nicht rechtskräftig sei, da er in einem offenen Gerichtsverfahren verhandelt werden soll/muss. Dieser Antrag wurde am Freitag abgewiesen.
Es wurden acht Fahrzeuge von Amushelelo beschlagnahmt, darunter ein Range Rover, zwei Mercedes-Benz, zwei BMW und zwei Audis. Alle Fahrzeuge wurden im Zeitraum von Januar bis September 2019 gekauft. Etwa 13 Bankkonten von Amushelelo und von Unternehmen, an denen er beteiligt ist, wurden auf der Grundlage von Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Prevention of Organized Crime Act - POCA) eingefroren.
In dem Fall, in dem die namibische Generalstaatsanwältin (PG) Martha Imalwa einen Antrag gestellt hatte, einen Teil des Vermögens von Amushelelo dem Staat zu überlassen, wurde der Gegenantrag von Amushelelo am vergangenen Freitag vor dem Obergericht in Windhoek kostenpflichtig abgewiesen. Richter Thomas Masuku vertagte den Fall auf den 16. Februar, an dem das Gericht mit der Prüfung von Imalwas Antrag fortfahren wird.
Hintergrund
Im Jahr 2020 erhielt Imalwa Informationen, dass Amushelelo angeblich eine Straftat in Form von Betrug und Geldwäsche begangen hatte. Sie wandte sich an das Obergericht und beantragte die Sicherstellung von Amushelelos Vermögen. Ihr Antrag war jedoch auf eine zeitweilige Beschlagnahme der Vermögenswerte beschränkt. Daraufhin folgte ein Antrag auf permanente Beschlagnahme dieser Vermögenswerte.
Daraufhin reichte Amushelelos Rechtsanwalt, Sisa Namandje, einen Gegenantrag ein, da der erste Antrag der PG hinter verschlossenen Türen verhandelt worden war und er angab, dass deshalb der zweite Antrag (Permanente Beschlagnahme) nicht rechtskräftig sei, da er in einem offenen Gerichtsverfahren verhandelt werden soll/muss. Dieser Antrag wurde am Freitag abgewiesen.
Es wurden acht Fahrzeuge von Amushelelo beschlagnahmt, darunter ein Range Rover, zwei Mercedes-Benz, zwei BMW und zwei Audis. Alle Fahrzeuge wurden im Zeitraum von Januar bis September 2019 gekauft. Etwa 13 Bankkonten von Amushelelo und von Unternehmen, an denen er beteiligt ist, wurden auf der Grundlage von Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Prevention of Organized Crime Act - POCA) eingefroren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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