Amushelelo und Nauyoma fordern 10 Millionen
Windhoek (krk) - Die beiden Aktivisten Michael Amushelelo und Dimbulukeni Nauyoma fordern vom Staat insgesamt 10 Millionen Namibia-Dollar für die angeblich unrechtmäßige Festnahme und Inhaftierung. Dies steht im Zusammenhang mit der Verhaftung der beiden im März letzten Jahres bei Protesten in der Hauptstadt. In den beim Obersten Gerichtshof in Windhoek eingereichten Klageschriften, machten die Männer die Willkür der Verhaftung geltend.
Amushelelo und Nauyoma behaupten, sie seien im März 2023 in Windhoek der namibischen Polizei „unrechtmäßig und illegal“ verhaftet worden. Sie wurden wegen Störung der öffentlichen Ordnung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Verstoßes gegen eine gerichtliche Anordnung und Verstoßes gegen das Gesetz der aufrührerischen Versammlungen angeklagt.
Erst wurden die Beschuldigten im Polizeirevier von Seeis festgesetzt und später in das Zentralgefängnis Windhoeks verlegt. Amushelelo wurde damals eine Kaution verweigert. Die erhobene Anklage gegen die beiden Männer wurde im Sinne von Abschnitt 174 des Strafverfahrensgesetzes fallen gelassen.
Der Aktivist fordert 4 Mio. N$ für die angeblich physischen, psychischen und emotionalen Schmerzen und Traumata, die er erlitten hat und weitere 2 Mio. N$ für die angebliche Verletzung seines Rechts auf Privatsphäre, Menschenwürde und Ansehen. Nauyoma, der nur zwei Wochen in Haft war, bevor er am 3. April 2023 auf Kaution freigelassen wurde, fordert 4 Millionen N$ Schadensersatz.
Amushelelo und Nauyoma behaupten, sie seien im März 2023 in Windhoek der namibischen Polizei „unrechtmäßig und illegal“ verhaftet worden. Sie wurden wegen Störung der öffentlichen Ordnung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Verstoßes gegen eine gerichtliche Anordnung und Verstoßes gegen das Gesetz der aufrührerischen Versammlungen angeklagt.
Erst wurden die Beschuldigten im Polizeirevier von Seeis festgesetzt und später in das Zentralgefängnis Windhoeks verlegt. Amushelelo wurde damals eine Kaution verweigert. Die erhobene Anklage gegen die beiden Männer wurde im Sinne von Abschnitt 174 des Strafverfahrensgesetzes fallen gelassen.
Der Aktivist fordert 4 Mio. N$ für die angeblich physischen, psychischen und emotionalen Schmerzen und Traumata, die er erlitten hat und weitere 2 Mio. N$ für die angebliche Verletzung seines Rechts auf Privatsphäre, Menschenwürde und Ansehen. Nauyoma, der nur zwei Wochen in Haft war, bevor er am 3. April 2023 auf Kaution freigelassen wurde, fordert 4 Millionen N$ Schadensersatz.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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