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Michael Amushelelo en sy medebsekuldigde, Gregory Cleote. Foto Facebook
Michael Amushelelo en sy medebsekuldigde, Gregory Cleote. Foto Facebook

Amushelelo verliert im Gericht

„General des Volkes“ hat sich angeblich am Volk bereichert
Michael Amushelelo verliert seinen scheinbar unrechtmäßig verdienten Besitz und verwirkt diesen an den Staat, nachdem er keine überzeugenden Argumente im Gericht vorbringt.
Kristien Kruger,Olaf Mueller
Von Kristien Kruger

Windhoek

Es scheine ihm, dass die bloßen Verneinungen seitens des beklagten Michael Amushelelo angesichts der klaren und überzeugenden Behauptungen der Staatsklägerin Martha Imalwa, nicht ausgereicht hätten, entschied Richter Thomas Masuku am Freitag. Die Generalstaatsklägerin hatte beantragt, das Vermögen des umstrittenen Aktivisten Michael Amushelelo, der sich selbst gern als „General des Volkes“ ausgibt, für den Staat einzuziehen.

Imalwa will das Vermögen, bestehend aus sieben Luxusautos und Geld auf dreizehn Bankkonten, an den Staat verwirkt wissen, da es aus illegalen Aktivitäten stamme. Es handelt sich dabei um Anklagen- des Betrugs, der Geldwäsche, Vortäuschung falscher Tatsachen und der Steuerhinterziehung.

Amushelelo habe die Öffentlichkeit dazu verleitet, ihm ihr hart verdientes Geld unter dem Vorwand anzuvertrauen, dass die Klienten günstige Zinsen auf ihre Investitionen verdienen würden. Amushelelo soll durch das Projekt „One Million“ die Öffentlichkeit dazu ermutigt haben, Geld in „Global Growth“ und/oder „Amushe International“ zu investieren, zwecks Reinvestition in Devisenmärkten.

Dabei habe er Rückforderungen von Anlegern aus Mitteln gezahlt, die er durch neue Investitionen seitens weiterer Anleger eingenommen habe. Amushelelo soll so etwa 87 Millionen N$ eingenommen und etwa 65 Mio. N$ wieder an Anleger zurückgezahlt haben. Imalwa argumentierte, dass Amushelelo im Laufe der Jahre sein Einkommen nicht versteuert habe und daher etwa 15,2 Mio. N$ an Einkommensteuer schulde.

Amushelelo argumentierte, dass der ursprüngliche Beschluss zur Beschlagnahme und Einfrierung der betreffenden Vermögenswerte gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen habe und dass der Antrag auf Einziehung daher abgelehnt werden sollte. Masuku wies diese Behauptung zurück.

Masuku entschied: „Ich bin der Meinung, dass der Beklagte, anstatt sich gezielt gegen die vorliegenden Klagen zu wehren, lediglich Verneinungen eingereicht hat.“ Imalwa und ihr Rechtsteam bräuchten nicht zu beweisen, dass Amushelelo an allen Anklagen gegen ihn schuldig sei, sondern lediglich beweisen, dass er mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit mindestens eines der Verbrechen begangen habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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