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Amushelelo weiter in Berufung

„Wegen Singen und Tanzen“ am Unabhängigkeitstag verhaftet
Aktivist Michael Amushelelo ist nach seiner Verhaftung bei einem Protestmarsch am Unabhängigkeitstag weiter in Haft. Eine Freilassung auf Kaution wurde abgelehnt, Amushelelo ging in Berufung. Während des Verfahrens geht seine Rechtsvertreterin auf Polizeiaussagen ein.
Iréne-Mari van der Walt
Von Iréne-Mari van der Walt

(Bearbeitet von T. Kipke)

Windhoek

Am Unabhängigkeitstag (21. März) wurde Aktivist Michael Amushelelo bei einem Protestmarsch verhaftet. Er und eine Gruppe arbeitsloser Jugendlicher wollten gegen die hohe Arbeitslosigkeit protestieren, allerdings wurde die friedliche Versammlung nicht genehmigt und eine Auflösung seitens der Polizei gefordert. Da die Demonstranten dieser nicht umgehend nachkamen, wurde Amushelelo und Dimbulukeni Nauyoma vor den Toren des Sam-Nujoma-Stadions verhaftet. Im April forderte Amushelelo schließlich seine Freilassung auf Kaution, welche abgelehnt wurde, kurz danach ging er in Berufung.

Seine Rechtsvertreterin, Kadhila Amoomo, sagte vor dem Obersten Gerichtshof, dass Amushelelo „wegen Singens und Tanzens verhaftet“ worden sei. Amoomo stützt sich im Berufungsprozess zusammen mit der Parlamentsabgeordneten Inna Hengari und dem Jugendaktivisten Dimbulukeni Nauyoma auf Teile der Gerichtsakte, denen zufolge ein Polizeibeamter ausgesagt habe, dass Amushelelos Verhalten die Polizei am Tatort provozierte und dass er daraufhin verhaftet wurde.

Dieser Polizist sagte offenbar vor dem Amtsgericht aus, dass Amushelelo keine Gewalt unter Mitgliedern der Protestgruppe angestiftet hatte und niemanden zum Protest ermutigt habe. „Im Gegenteil, er hat einen USB-Stick mit Videos eingereicht, aus denen hervorgeht, dass er die Gruppe ausdrücklich zur Auflösung (Zerstreuung) aufgefordert hat“, sagte Amoomo während des Berufungsverfahrens.

Amoomo folgte einem Urteil der Richter Christie Liebenberg und Boas Usiku, die Amushelelo und Nauyoma eine Freilassung auf Kaution gewährten, nachdem sie im Zusammenhang mit den angeblichen Chinatown-Protesten im Mai 2022 verhaftet worden waren.

In diesem Urteil wurde angeordnet, dass Amushelelo und Nauyoma keine rechtswidrige Versammlung anstiften oder sich an einer rechtswidrigen Versammlung beteiligen dürfen. Amoomo behauptet, dass die Tatsache, dass Hengari und Nauyoma gegen Kaution freigelassen wurden, Grund genug sei, Amushelelo auch gegen Kaution freizulassen. Er behauptete auch, dass das Amtsgericht im Urteil fälschlicherweise gesagt habe, Amushelelo habe in einer Erklärung gesagt, dass die gegen ihn erhobene Anklage nicht schwerwiegend sei.

Amoomo behauptet, dass Amushelelo jedoch nur gesagt habe, dass der Staat keine überzeugenden Argumente gegen ihn habe. Er begründete dies mit dem Urteil, in dem Nauyoma eine Freilassung auf Kaution gewährt wurde. „Hier sagt der Richter, dass der Staat keinen prima facie (offensichtlichen) Fall gegen Nauyoma hat“, sagte Amoomo und behauptete weiter, dass Amushelelo und Nauyoma während der Protestaktion am Unabhängigkeitstag zu allen wichtigen Zeitpunkten zusammen waren. Johannes Kalipi sagte im Namen des Staates, dass Amushelelo die Freilassung auf Kaution verweigert wurde, da er im Zusammenhang mit einer früheren Anklage bereits auf Kaution freigelassen wurde, während dies bei Hengari und Nauyoma nicht der Fall war. Amoomo konterte, dass auch Nauyoma unter den gleichen Bedingungen wie Amushelelo auf Kaution war, als sie verhaftet wurden. Richter Shivute vertagte diesen Fall auf den 14. August.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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