Anhörung steht bevor
Gerichtsverfahren gegen Ministerium kommt voran
Ein pensionierter Armeekommandant hat das Ministerium für Inneres und Sicherheit schon im vergangenen Jahr vor Gericht zitiert. Er wirft dem Ministerium vor, ihn fälschlicherweise wegen eines angeblichen Rinderdiebstahls in der Kavango-West-Region festgenommen und inhaftiert zu haben. Der Fall soll nun behandelt werden.
Von K. Kruger und S. Noechel
Windhoek
Der Prozess eines pensionierten Armeeoffiziers gegen das Ministerium für Inneres und Sicherheit, in dem er Schadensersatz von insgesamt 420 000 N$ vom Ministerium fordert, rückt näher. Der ehemalige Generalmajor Thomas ,Nopoudjuu' Hamunyela (64) verklagte das Ministerium im vergangenen Jahr wegen angeblich unrechtmäßiger Verhaftung und Inhaftierung, nachdem er am 12. Januar 2021 in Rundu unter dem Vorwurf, Vieh gestohlen zu haben, festgenommen worden war.
Das Ministerium behauptet zu Hamunyelas Klage, dass die Festnahme und Inhaftierung rechtmäßig waren und dass entgegen Hamunyelas Behauptungen ein begründeter Verdacht bestand, dass er Rinder, drei Ochsen und zwei Kühe im Wert von über 20 000 Namibia-Dollar, aus „Kaparara Crush Pan“ in der Kavango-West-Region gestohlen haben soll (AZ berichtete).
Hamunyela war vom 12. bis zum 15. Januar 2021 inhaftiert und danach gegen eine Kaution von 5 000 N$ freigelassen worden. Der Fall wurde daraufhin beim Obergericht in Windhoek eingereicht und die Parteien trafen sich dort am 20. August des vergangenen Jahres zu einer gerichtlichen Schlichtung. Diese blieb jedoch letztlich erfolglos. Die Parteien bereiten sich daher nun auf die offizielle Verhandlung vor. Über den Fall richten wird Richterin Esi Schimming-Chase.
Viehdiebstal - ein ernstes Verbrechen
Hamunyela behauptet in seiner Klageschrift, dass die namibische Polizei ihn ohne Haftbefehl verhaftet habe und dass dies nicht im Einklang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geschehen sei. „Viehdiebstahl ist ein schweres Vergehen. Die Polizei sollte mit mehr Diskretion in ihrer Ausführung und der Festnahme des Klägers vorgegangen sein“, schrieb das Ministerium in seinem Plädoyer.
Hamunyela behauptet ferner, dass ihm, ohne die rechtswidrigen Handlungen der namibischen Polizei, ihrer Falschdarstellung der Tatsachen und ihrem böswillig motivierten Widerstand gegen den Kautionsantrag des Klägers (Hamunyela) bei seinem ersten Erscheinen vor dem Magistratsgericht in Rundu, die Kaution gewährt worden wäre. Somit wurde Hamunyela erst am 15. Januar 2021 die Kaution gewährt und nicht schon am 13. Januar.
Auch hatte das Ministerium für Inneres und Sicherheit durch einen Gerichtsbefehl im April des vergangenen Jahres versucht, den Chef der Namibischen Polizei, Sebastian Ndeitunga, in das Verfahren hineinzuziehen. Dieser Antrag wurde jedoch mit der Begründung von Schimming-Chase abgelehnt, dass Ndeitunga nicht in die Sache verwickelt werden brauche. Das Ministerium war der Meinung, dass der Polizeichef für die Taten seiner Polizisten verantwortlich gehalten werden müsse.
Windhoek
Der Prozess eines pensionierten Armeeoffiziers gegen das Ministerium für Inneres und Sicherheit, in dem er Schadensersatz von insgesamt 420 000 N$ vom Ministerium fordert, rückt näher. Der ehemalige Generalmajor Thomas ,Nopoudjuu' Hamunyela (64) verklagte das Ministerium im vergangenen Jahr wegen angeblich unrechtmäßiger Verhaftung und Inhaftierung, nachdem er am 12. Januar 2021 in Rundu unter dem Vorwurf, Vieh gestohlen zu haben, festgenommen worden war.
Das Ministerium behauptet zu Hamunyelas Klage, dass die Festnahme und Inhaftierung rechtmäßig waren und dass entgegen Hamunyelas Behauptungen ein begründeter Verdacht bestand, dass er Rinder, drei Ochsen und zwei Kühe im Wert von über 20 000 Namibia-Dollar, aus „Kaparara Crush Pan“ in der Kavango-West-Region gestohlen haben soll (AZ berichtete).
Hamunyela war vom 12. bis zum 15. Januar 2021 inhaftiert und danach gegen eine Kaution von 5 000 N$ freigelassen worden. Der Fall wurde daraufhin beim Obergericht in Windhoek eingereicht und die Parteien trafen sich dort am 20. August des vergangenen Jahres zu einer gerichtlichen Schlichtung. Diese blieb jedoch letztlich erfolglos. Die Parteien bereiten sich daher nun auf die offizielle Verhandlung vor. Über den Fall richten wird Richterin Esi Schimming-Chase.
Viehdiebstal - ein ernstes Verbrechen
Hamunyela behauptet in seiner Klageschrift, dass die namibische Polizei ihn ohne Haftbefehl verhaftet habe und dass dies nicht im Einklang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geschehen sei. „Viehdiebstahl ist ein schweres Vergehen. Die Polizei sollte mit mehr Diskretion in ihrer Ausführung und der Festnahme des Klägers vorgegangen sein“, schrieb das Ministerium in seinem Plädoyer.
Hamunyela behauptet ferner, dass ihm, ohne die rechtswidrigen Handlungen der namibischen Polizei, ihrer Falschdarstellung der Tatsachen und ihrem böswillig motivierten Widerstand gegen den Kautionsantrag des Klägers (Hamunyela) bei seinem ersten Erscheinen vor dem Magistratsgericht in Rundu, die Kaution gewährt worden wäre. Somit wurde Hamunyela erst am 15. Januar 2021 die Kaution gewährt und nicht schon am 13. Januar.
Auch hatte das Ministerium für Inneres und Sicherheit durch einen Gerichtsbefehl im April des vergangenen Jahres versucht, den Chef der Namibischen Polizei, Sebastian Ndeitunga, in das Verfahren hineinzuziehen. Dieser Antrag wurde jedoch mit der Begründung von Schimming-Chase abgelehnt, dass Ndeitunga nicht in die Sache verwickelt werden brauche. Das Ministerium war der Meinung, dass der Polizeichef für die Taten seiner Polizisten verantwortlich gehalten werden müsse.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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