Antrag abgelehnt
Florin verliert erneut Berufungsverfahren
Drei Richter des Obersten Gerichtshofs stellten erneut fest, dass das Urteil des Obergerichts vom April 2024 nicht fehlerhaft war. Der Antrag auf eine Freilassung auf Bewehrung ist rechtstechnisch nicht mit den Gründen des Antragstellers zu vereinbaren.
Von NMH-Verlag(Bearbeitet von S. Noechel)WindhoekDer Oberste Gerichtshof wies gestern den Antrag auf Berufung des so genannten Swakopmunder Schlachters, Thomas Florin, ab, der gelt...
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Allgemeine Zeitung
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