Loading svg Please wait while we translate the article
Marcus Thomas und Kevan Townsend am Tag ihrer Verurteilung, im Hintergrund die Eltern des ermordeten André Heckmair. Foto: Kristien Kruger
Marcus Thomas und Kevan Townsend am Tag ihrer Verurteilung, im Hintergrund die Eltern des ermordeten André Heckmair. Foto: Kristien Kruger

Antrag auf Berufung abgelehnt

Beide Heckmair-Mörder können ihr Urteil nicht weiter anfechten
in einem weiteren Versuch, ihr Schicksal zu ändern haben die beiden Heckmair-Mörder am obersten Berufungsgericht vergebens versucht, einen Antrag auf Berufung gegen ihr Urteil einzureichen. Die beiden verurteilten Amerikaner hatten eine Vielzahl von Gründen angegeben.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek



Das Gericht hat befunden, dass die beiden Amerikaner, die für den Mord an André Heckmair im Jahr 2011 zu harten Strafen verurteilt wurden, keine Aussicht auf Erfolg in ihrer Berufung gegen das vehängte Urteil haben werden. Der Antrag von Marcus Thomas und Kevan Townsend auf Zulassung der Berufung zur Anfechtung ihrer Verurteilung und das Strafmaßes vor dem Obersten Gerichtshof (supreme court) wurde am Montag von der obersten Instanz in Windhoek abgelehnt.



Richter Christie Liebenberg, der den langwierigen Prozess leitete und kurz darauf in den Ruhestand ging, war auch für den Antrag auf Zulassung der Berufung zuständig. „Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die verhängten Urteile unangemessen sind und daher nicht der Gerechtigkeit entsprechen. Das Gericht steht zu seinen Feststellungen und den verhängten Strafen“, heißt es in dem Urteil.



Thomas' Gründe auf Berufung



Thomas führte in seinem Antrag mehr als 50 Gründe zur Berufung an, die sich unter anderem auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Aufzeichnung seines Plädoyers im November 2014, die Ergebnisse seines psychiatrischen Gutachtens und bestimmte Entscheidungen Liebenbergs während des Prozesses beziehen. Er argumentiert, Liebenberg habe einen Antrag auf Vertagung abgelehnt, nachdem sich einer seiner zahlreichen Rechtsvertreter zurückgezogen hatte, woraufhin sich Thomas selbst vertreten musste. Er machte ferner geltend, dass die Tatsache, dass er keine staatlichen Zeugen ins Kreuzverhör nehmen konnte, zu einem unfairen Prozess geführt habe. In seinem Urteil wies Liebenberg darauf hin, dass aus dem Gerichtsprotokoll klar hervorgehe, dass Thomas sich einfach geweigert habe, den Zeugen des Staates direkte Fragen zu stellen, als er keinen Rechtsvertreter hatte.



Thomas beanstandete auch, dass während des Verfahrens nicht festgestellt worden sei, ob er die gegen ihn erhobene Anklage verstanden habe und ob er zurechnungsfähig genug gewesen sei, das Verfahren zu verstehen. Laut Liebenbergs Urteil ist dies das allererste Mal, dass diese Frage aufgeworfen wurde. „Dieser Grund (auf Berufung]) kam eindeutig im Nachhinein und hat keinen Einfluss auf das Ergebnis des Prozesses“, so Liebenberg.





Townsends Gründe auf Berufung



Neben den zahlreichen von Thomas vorgebrachten Berufungsgründen hat Townsend auch 21 eigene Berufungsgründe zu Protokoll gegeben. Einige der Gründe haben mit der Tatsache zu tun, dass Liebenberg feststellte, dass die beiden Männer während des Mordes an Heckmair mit einem gemeinsamen Ziel handelten. In seinem Befund sagte Liebenberg, dass er an seinem Schuldspruch festhalte. „Die vorgelegten Beweise haben zweifelsfrei bewiesen, dass die Kläger gemeinsam nach Namibia kamen. Sie wohnten in der gleichen Unterkunft, teilten sich ein Zimmer und waren zusammen, als sie die SIM-Karte für ein Mobiltelefon kauften. „Das Verbrechen wurde vorsätzlich begangen, und sie handelten eindeutig mit einem gemeinsamen Ziel“.



Außerdem argumentierte Townsend in seinem Berufungsantrag, dass es keine Beweise gebe, die ihn mit dem Tatort in Verbindung brächten. „In seinem Urteil hat das Gericht das Fehlen direkter Beweise, die die Antragsteller mit dem Tatort in Verbindung bringen, berücksichtigt und anerkannt. Nach gebührender Prüfung aller vorgelegten Beweise kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass die Antragsteller den Mann getötet haben“, sagte Liebenberg in seiner Aussprache und fügte hinzu, dass dieser Grund daher nicht stichhaltig sei.



Townsend beanstandet auch die Tatsache, dass keine Finger- oder Handabdrücke auf dem Fahrzeug Heckmairs gefunden wurden, in dem er erschossen wurde. Liebenberg räumte ein, dass diese Tatsache nie bestritten wurde. „Dies schließt die Kläger jedoch nicht aus. Jedenfalls ist dies kein zulässiger Berufungsgrund und muss nicht weiter geprüft werden.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-23

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 19° | 36° Rundu: 20° | 32° Eenhana: 19° | 27° Oshakati: 21° | 27° Ruacana: 20° | 25° Tsumeb: 19° | 27° Otjiwarongo: 20° | 32° Omaruru: 21° | 33° Windhoek: 21° | 31° Gobabis: 18° | 28° Henties Bay: 16° | 21° Swakopmund: 15° | 17° Walvis Bay: 16° | 21° Rehoboth: 21° | 32° Mariental: 22° | 36° Keetmanshoop: 20° | 36° Aranos: 20° | 35° Lüderitz: 15° | 29° Ariamsvlei: 20° | 36° Oranjemund: 14° | 23° Luanda: 25° | 27° Gaborone: 20° | 24° Lubumbashi: 17° | 31° Mbabane: 16° | 19° Maseru: 15° | 31° Antananarivo: 15° | 34° Lilongwe: 22° | 35° Maputo: 22° | 26° Windhoek: 21° | 31° Cape Town: 17° | 25° Durban: 20° | 25° Johannesburg: 17° | 21° Dar es Salaam: 26° | 32° Lusaka: 21° | 34° Harare: 19° | 31° #REF! #REF!