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Die uitspraak is Dinsdag in die hoërhof in Windhoek gelewer. Foto Argief
Die uitspraak is Dinsdag in die hoërhof in Windhoek gelewer. Foto Argief

Antrag auf Daueraufenthalt neu überprüfen

Südafrikanische Familie siegt im Verfahren gegen die Einwanderungsbehörde
Eine Familie aus Südafrika war vor kurzem mit ihrer Anfechtung der Entscheidung des Rates für Immigration im Außenministerium, ihren Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung abzulehnen, erfolgreich. Der Antrag muss neu überprüft werden.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Das Obergericht in Windhoek entschied in der vergangenen Woche, dass die Entscheidung des Rates für Immigration vom Außenministerium den Antrag einer südafrikanischen Familie auf dauerhaften Aufenthalt in Namibia abzulehnen, falsch und unangemessen war.

Der Mann mit seiner Frau und ihre drei minderjährigen Kinder sind sesshaft in Namibia. Obwohl der Mann als Manager in einer großen Baufirma in Namibia arbeitet und ein überdurchschnittliches Gehalt verdient, entschied der Immigrationsrat, dass er nicht in der Lage seine Familie finanziell zu versorgen.

Die Richterin Hannelie Prinsloo fällte vor dem Obergericht in Windhoek ein Urteil und entschied, dass die Entscheidung, den Antrag der Familie auf Daueraufenthalt abzulehnen, aufgehoben wird und innerhalb von 30 Tagen überprüft werden muss. „Es ist klar, dass der Einwanderungsausschuss sein Ermessen in dieser Angelegenheit nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat und nicht zu einer fairen und vernünftigen Entscheidung gekommen ist".

Zu diesen Tatsachen gehören die Beweise für die finanzielle Lage des Antragstellers, die Immobilien, die er besitzt, und die Einkünfte, die diese Immobilien erwirtschaften", heißt es in Prinsloos Urteil. Der Mann verdient rund 1,6 Millionen N$ pro Jahr, und die Familie besitzt zwei Immobilien in Südafrika, aus denen sie zusätzlich zu seinem Gehalt monatliche Mieteinnahmen bekommen.

„Der Antragsteller hat somit angegeben, dass er für seine Familie sorgen kann und somit die Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erfüllt“, hieß es in dem Urteilsspruch.

„Den Bankauszügen zufolge betrug der Endbetrag des Antragstellers im Juni 2020 rund 57 000 N$. Es muss auch berücksichtigt werden, dass der Antragsteller aufgrund der Covid-19-Pandemie eine Gehaltskürzung hinnehmen musste“. Das sagte der Vorsitzende des Einwanderungsrat und Exekutivdirektor des Ministeriums, Ettiene Maritz. Er argumentierte, dass die Antragsteller die Anforderungen nicht erfüllten und dass das Gremium sein redliches Ermessen ausgeübt und davon überzeugt war, dass der Antragsteller nicht in der Lage sei, sich und seine Familie zu versorgen.

„Der Rat ist nicht verpflichtet, alle Anträge zu genehmigen, die offensichtlich den Anforderungen der Vorschriften gerecht werden, und dabei die Berücksichtigung anderer Faktoren aufzugeben“, so der Schriftsatz des Ministeriums. Prinsloo ordnete ferner an, dass die Antragsgegner (Ministerium) auch die Verfahrenskosten des Antrags zu tragen haben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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