Antrag auf Straferlass am Obersten Gerichtshof
Windhoek (krk/sno) • Einem Heimleiter, der zahlreiche Schüler sexuell genötigt hatte und im März dieses Jahres zu 68 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden war, wurde am gestrigen Dienstag die Möglichkeit eingeräumt, vor dem Obersten Gerichtshof Berufung gegen sein Urteil einzulegen.
„Der Staat behauptet, dass dies eine angemessene Strafe sei, aber ich stimme dem nicht zu und glaube, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen könnte“, meinte Richter Kobus Miller gestern am Obergericht in Windhoek.
Mervin Nguyapeua (53) war Hausmeister und später Heimleiter an einem Schulheim in Otjiwarongo. Er wurde bereits 2016 verhaftet und am 20. Oktober 2020 in 32 Fällen der Vergewaltigung für schuldig befunden. Die Opfer waren alle unter 16 Jahre alt, einer von ihnen sogar nur 13. Einige der Jungen wurden auch mehrfach von Nguyapeua genötigt.
Die Staatsanwältin Seredine Jacobs erklärte während der gestrigen Verhandlung, dass sie nicht mit Miller übereinstimme und dass der Staat der Meinung sei, dass die Strafe in Anbetracht der Mindeststrafe für Vergewaltigung und der Anzahl der Opfer angemessen sei. Miller hatte trotzdem dem Antrag auf Berufung stattgegeben.
Nguyapeua hatte Rechtsbeistand beantragt, doch wurde ihm gestern mitgeteilt, dass sein Antrag abgelehnt wurde. Die Begründung lautete nur, dass der neue Antrag unbegründet sei und es wurde keine weitere Erklärung abgegeben. Nguyapeua beantragte daraufhin einen sogenannten „Freund des Gerichts“, einem vom Richter zugewiesener Anwalt, der den Angeklagten vertreten muss.
Nguyapeua hatte während seines Prozesses alle zugeteilten Rechtsvertreter entlassen und deren Dienste einem nach dem anderen gekündigt.
„Der Staat behauptet, dass dies eine angemessene Strafe sei, aber ich stimme dem nicht zu und glaube, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen könnte“, meinte Richter Kobus Miller gestern am Obergericht in Windhoek.
Mervin Nguyapeua (53) war Hausmeister und später Heimleiter an einem Schulheim in Otjiwarongo. Er wurde bereits 2016 verhaftet und am 20. Oktober 2020 in 32 Fällen der Vergewaltigung für schuldig befunden. Die Opfer waren alle unter 16 Jahre alt, einer von ihnen sogar nur 13. Einige der Jungen wurden auch mehrfach von Nguyapeua genötigt.
Die Staatsanwältin Seredine Jacobs erklärte während der gestrigen Verhandlung, dass sie nicht mit Miller übereinstimme und dass der Staat der Meinung sei, dass die Strafe in Anbetracht der Mindeststrafe für Vergewaltigung und der Anzahl der Opfer angemessen sei. Miller hatte trotzdem dem Antrag auf Berufung stattgegeben.
Nguyapeua hatte Rechtsbeistand beantragt, doch wurde ihm gestern mitgeteilt, dass sein Antrag abgelehnt wurde. Die Begründung lautete nur, dass der neue Antrag unbegründet sei und es wurde keine weitere Erklärung abgegeben. Nguyapeua beantragte daraufhin einen sogenannten „Freund des Gerichts“, einem vom Richter zugewiesener Anwalt, der den Angeklagten vertreten muss.
Nguyapeua hatte während seines Prozesses alle zugeteilten Rechtsvertreter entlassen und deren Dienste einem nach dem anderen gekündigt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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