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Ernst Lichtenstrasser. Foto Iréne-Mari van der Walt
Ernst Lichtenstrasser. Foto Iréne-Mari van der Walt

Antrag zurückgezogen

Lichtenstrasser muss erneut einen Antrag auf Berufung einreichen
Der wegen Doppelmord zu 66 Jahren verurteilte Ernst Joseph Lichtenstrasser will gegen seine Verurteilung und sein Urteil Berufung einlegen. Seinen neusten Antrag musste der Angeklagte zurückziehen und erneut, zu einem späteren Zeitpunkt, einreichen. Die Staatsanwaltschaft zeigt sich unzufrieden.
Iréne-Mari van der Walt
Von Iréne-Mari van der Walt

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Der wegen dem Doppelmord verurteilte Ernst Joseph Lichtenstrasser hat gestern vor dem Obergericht seinen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgezogen, nachdem Richter Christie Liebenberg ihm empfohlen hatte, diesen Antrag mit einer vollständigeren Begründung erneut zu stellen.

Dies, nachdem die Staatsanwältin, Antonia Verhoef, erklärt hatte, sie könne nicht auf die von Lichtenstrasser in seinem Antrag angeführten Gründe eingehen, da diese zu vage seien. „In den Dokumenten seines Antrags heißt es lediglich, dass er nicht nur einen Grund für die Berufung hat. Die Mitteilung ist mangelhaft – sie enthält keine klaren und spezifischen Gründe, auf die sich sein Antrag stützt", sagte Verhoef gegenüber Liebenberg.

Lichtenstrasser, der derzeit keinen Rechtsvertreter hat, erwiderte auf den Einwand von Verhoef, dass er den Eindruck habe, dass diese Informationen in seinen Argumenten enthalten sein müssten. Daraufhin teilte Liebenberg Lichtenstrasser mit, dass er entweder seinen Antrag unverändert aufrechterhalten oder ihn zurückziehen und mit einem Duldungsantrag erneut einreichen könne, in dem er angibt, dass er erkannt habe, dass sein ursprünglicher Antrag fehlerhaft gewesen sei.

Lichtenstrasser zog seinen Antrag zurück und beantragte die Zulassung der Berufung gegen seine Verurteilung und sein Urteil.

Hintergrund

Lichtenstrasser wurde im vergangenen November des im April 2019 begangenen Doppelmordes an Eckhart Müller und Heimo Hellwig, dem Direktor und dem stellvertretenden Direktor des Namibian Institute for Mining and Technology (NIMT), für schuldig befunden. Er wurde im April dieses Jahres im Alter von 62 Jahren zu einer 66 jährigen Haftstrafe verurteilt.

Lichtenstrasser behauptet auch, dass das Gericht während der Dauer seines Prozesses mehrfach die Argumente des Staates begünstigt hatte. Sein damaliger Anwalt Albert Titus, der sich nach Lichtenstrassers Verurteilung zurückzog, sagte in seinem Schlussplädoyer, dass die verschiedenen Umstände, die auf Lichtenstrasser hinwiesen, „alle ein enormer Zufall“ seien.

Liebenberg stellte in seinem Urteil das Gegenteil fest und sagte: „Wenn man die Punkte verbindet, deutet das nur auf eine Person hin und das ist der Angeklagte.“ Während der Urteilsverkündung beschrieb Liebenberg Lichtenstrasser als eine Gefahr für die Gesellschaft. Liebenberg befand, dass Lichtenstrasser kein Recht auf Mitleid oder Gnade habe. „Aus der Beweislage lässt sich ableiten, dass die Morde nach gründlicher Planung hinsichtlich Methode, Milieu und Zeitpunkt der Ausführung begangen wurden“, sagte Liebenberg bei der Urteilsverkündung. Sollte Lichtenstrasser erneut Berufung einlegen und damit Erfolg haben, kann er gegen das Urteil von Richter Liebenberg vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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