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Anwalt fürchtet um sein Leben

Gericht verweigert de Klerk per Videoschalte auszusagen
Das Obergericht in Windhoek hat festgestellt, dass es keine vernünftige Rechtfertigung oder Erklärung dafür gibt, warum der flüchtige Marèn de Klerk nicht persönlich zu einer Aussage erscheinen kann.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Der Antrag der National Fishing Corporation of Namibia (Fishcor) auf Zulassung einer Berufung gegen eine Entscheidung des Obergerichts, mit der ihr Antrag auf Zulassung einer Videoaussage von Marèn de Klerk abgelehnt wurde, wurde in der vergangenen Woche vom Obergericht in Windhoek erneut abgelehnt.

„Das Gericht kann seine Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass de Klerk auf der Flucht vor der Justiz ist. Es gibt keine vernünftige Erklärung, warum de Klerk nicht vor diesem Gericht erscheinen kann. Es gibt daher keine begründete Aussicht auf Erfolg in der Berufung in diesem Fall“, sagte Richter Orben Sibeya in seinem Urteil.

Das Urteil ist Teil des Verfahrens, das Fishcor gegen Seaflower Pelagic Processing (SPP), das inzwischen in Princess Brand Processing (PBP) umbenannt wurde, und African Selection Fishing (ASF) angestrebt hat und in dem Fishcor die Annullierung verschiedener Verträge fordert, die angeblich unter korrupten Umständen unterzeichnet wurden (AZ berichtete).

Entscheidender Zeuge

Fishcor argumentierte in ihrem Berufungsantrag, dass de Klerk die einzige Person sei, die über ein Treffen aussagen kann, das am 30. Dezember 2016 zwischen ihm, Adriaan Louw, dem Fishrot-Angeklagten Sacky Shanghala und James Hatuikulipi stattfand. Fishcor behauptet, dass der korrupte Plan, der schlussendlich zum Fishrot-Korruptionsskandal führte, während dieses Treffens besprochen und ausgeheckt worden war.

„Tatsache ist, dass sowohl Shanghala als auch Hatuikulipi obligatorische Zeugen sind, die im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts zur Verfügung stehen und die vorgeladen werden können, um zu ähnlichen Fragen auszusagen, wie sie von de Klerk verlangt werden", sagte Sibeya in seinem Urteil.

Fishcor behauptet weiterhin, dass de Klerks Aussage für ihren Fall wesentlich ist, während die Rechtsanwälte von ASF und PBP argumentieren, dass es nicht im Interesse der Justiz wäre, einen Flüchtigen per Videoschalte aussagen zu lassen.

Sibeya stellte fest, dass das Fehlen von de Klerks Aussage nicht das Ende des Fishcor-Falls bedeuten würde und dass sie auch ohne ihn weitermachen können.

Auf der Flucht

Laut seiner Aussage ist de Klerk nicht bereit, nach Namibia zurückzukehren, da er angeblich um sein Leben fürchten muss.

„Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die namibische Polizei, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, Verdächtige und Zeugen zu schützen, ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und de Klerk schützen werden, wenn er in Namibia sich aufhalten, und diesen Schutz benötigen würde“, heißt es in dem Urteil. Am vergangenen Donnerstag vertagte Sibeya den Fall auf den 16. Februar für eine vorläufige Anhörung und die mögliche Festlegung von anstehenden Prozessterminen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-01-06

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