Anwalt zeitweilig suspendiert
Vorwurf der Veruntreuung von Kundengeld wird untersucht
Eine Untersuchung der namibischen Juristenvereinigung hat Beweise erbracht, in denen ein in Rundu ansässiger Rechtsanwalt zeitweilig nicht länger seinem Beruf nachgehen darf. Er muss sich einer Disziplinaruntersuchung wegen der Beschuldigung unethischen und unprofessionellen Verhaltens verantworten.
Von Kenya Kambowe
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Ein in Rundu ansässiger Rechtsanwalt wurde zeitweilig von der namibischen Juristenvereinigung (Law Society of Namibia, LSN) suspendiert, bis eine Disziplinaruntersuchung wegen der Beschuldigung unethischen und unprofessionellen Verhaltens abgehandelt ist.
Ricardo Mukonda soll angeblich 650 000 N$ aus dem Treuhandfonds seiner Anwaltskanzlei veruntreut haben. Dieses Geld soll er nicht seinem Mandanten zurückgezahlt haben, was dazu geführt habe, dass sein Mandant, Alfred Ndabeni, sich an die LSN gewandt hat. Auch wird gegen Mukonda ermittelt, weil er Ndabeni 89 000 N$ Rechtskosten in Rechnung gestellt haben soll, obwohl er nur ein Versäumnisurteil erwirkt hatte.
Mukonda wurde daraufhin aufgefordert, der LSN eine detaillierte Rechnungsaufstellung vorzulegen. Gemäß einem Beschluss des Obergerichts vom 28. Juli zugunsten der Juristenvereinigung ordnete Richter Shafimana Ueitele an, dass Mukonda vorübergehend von der Ausübung seiner Tätigkeit suspendiert wird, bis eine gegen ihn eingereichte Beschwerde und daraus folgenden Untersuchung im Sinne des Gesetzes für Rechtspraktiker (Legal Practitioners Act) abgehandelt werden kann.
Die Suspendierung wird bis zum Ende der Verhandlung am 5. September hinfällig sein. Ueitele ordnete ferner an, dass die LSN-Direktorin Margaretha Steinmann vorübergehend zum Kurator Bonis (Zeitweilige juristische-Vertreterin) ernannt wurde, um das Treuhand- und Geschäftskonto der Firma Mukonda zu verwalten.
Der Zwist
Die Uneinigkeiten zwischen den beiden begann, als Ndabeni Mukondas Dienste in Anspruch nahm, um eine Angelegenheit mit dem Stadtrat von Katima Mulilo zu schlichten. Mukonda konnte ein Versäumnisurteil zugunsten seines Mandanten erwirken. Etwas mehr als 1,4 Millionen N$ sollten über den Treuhandfonds der Anwaltskanzlei an Ndabeni gezahlt werden. Der Stadtrat leistete am 13. April 2021 die erste Zahlung von 650 000 N$ in den Fonds, der an Ndabeni ausgezahlt werden sollte.
Dieses Geld wurde jedoch nicht an Ndabeni weitergeleitet. Mukonda hatte behauptet, dass er das Geld nie empfangen habe. Den Bankunterlagen des Treuhandfonds zufolge befanden sich am 30. September 2021 nur noch 31 N$ auf dem Treuhand-Konto.
Am 16. November 2021 leistete der Stadtrat von Katima Mulilo eine zweite Zahlung in Höhe von 761 645 N$, wobei Mukondas Anwaltskanzlei dieses Geld folgerichtig an Ndabeni überwiesen hat.
Da Mukondas Firma nicht bereit war, die ausstehenden 650 000 N$ zu zahlen, wandte sich Ndabeni dann an die namibischen Juristenvereinigung. Dazu kam noch, dass Mukonda seinen Mandanten eine überhöhte Rechnung, von 89 000 N$, für Anwaltskosten ausgestellt hatte.
Die Untersuchung beginnt
Die LSN hatte daraufhin wiederholt, im Mai 2021, Briefe an Mukonda geschrieben, die jedoch unbeantwortet blieben. Im Juni schickte die LSN, dann Alan Engelbrecht nach Rundu, um der Sache nachzugehen. Über mehrere Tage gelang es Engelbrecht jedoch nicht Mukonda bei seiner Anwaltskanzlei anzutreffen.
Mukonda wurde später am 7. Juni endgültig aufgespürt, als er einen anderen Mandanten vor dem Magistratsgericht von Rundu vertrat. Dort wurde er dann über den Grund von Engelbrechts Besuch informiert. Er willigte ein und nahm den LSN-Beauftragten mit in sein Büro, wo er ihm erlaubte, seine Bücher zu durchforsten. Einige Unterlagen befanden sich bei Mukonda zu Hause, und er wurde gebeten, diese in sein Büro zu bringen. Engelbrecht fand alle erforderlichen Unterlagen und konnte somit beweisen, dass Ndabenis Anschuldigungen gegen Mukondas gerechtfertigt waren und nun belegt werden konnten.
Den vor Gericht eingereichten Unterlagen zufolge waren beide Zahlungen des Stadtrats in den Büchern der Anwaltskanzlei aufgeführt. Die Unterlagen bestätigten auch, dass nur eine der Zahlungen der Stadtverwaltung an den Mandanten überwiesen worden war. Während Engelbrechts Untersuchung konnte dieser auch festgestellen, dass die Buchhaltung der Anwaltskanzlei nicht ordnungsgemäß geführt wurden.
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Ein in Rundu ansässiger Rechtsanwalt wurde zeitweilig von der namibischen Juristenvereinigung (Law Society of Namibia, LSN) suspendiert, bis eine Disziplinaruntersuchung wegen der Beschuldigung unethischen und unprofessionellen Verhaltens abgehandelt ist.
Ricardo Mukonda soll angeblich 650 000 N$ aus dem Treuhandfonds seiner Anwaltskanzlei veruntreut haben. Dieses Geld soll er nicht seinem Mandanten zurückgezahlt haben, was dazu geführt habe, dass sein Mandant, Alfred Ndabeni, sich an die LSN gewandt hat. Auch wird gegen Mukonda ermittelt, weil er Ndabeni 89 000 N$ Rechtskosten in Rechnung gestellt haben soll, obwohl er nur ein Versäumnisurteil erwirkt hatte.
Mukonda wurde daraufhin aufgefordert, der LSN eine detaillierte Rechnungsaufstellung vorzulegen. Gemäß einem Beschluss des Obergerichts vom 28. Juli zugunsten der Juristenvereinigung ordnete Richter Shafimana Ueitele an, dass Mukonda vorübergehend von der Ausübung seiner Tätigkeit suspendiert wird, bis eine gegen ihn eingereichte Beschwerde und daraus folgenden Untersuchung im Sinne des Gesetzes für Rechtspraktiker (Legal Practitioners Act) abgehandelt werden kann.
Die Suspendierung wird bis zum Ende der Verhandlung am 5. September hinfällig sein. Ueitele ordnete ferner an, dass die LSN-Direktorin Margaretha Steinmann vorübergehend zum Kurator Bonis (Zeitweilige juristische-Vertreterin) ernannt wurde, um das Treuhand- und Geschäftskonto der Firma Mukonda zu verwalten.
Der Zwist
Die Uneinigkeiten zwischen den beiden begann, als Ndabeni Mukondas Dienste in Anspruch nahm, um eine Angelegenheit mit dem Stadtrat von Katima Mulilo zu schlichten. Mukonda konnte ein Versäumnisurteil zugunsten seines Mandanten erwirken. Etwas mehr als 1,4 Millionen N$ sollten über den Treuhandfonds der Anwaltskanzlei an Ndabeni gezahlt werden. Der Stadtrat leistete am 13. April 2021 die erste Zahlung von 650 000 N$ in den Fonds, der an Ndabeni ausgezahlt werden sollte.
Dieses Geld wurde jedoch nicht an Ndabeni weitergeleitet. Mukonda hatte behauptet, dass er das Geld nie empfangen habe. Den Bankunterlagen des Treuhandfonds zufolge befanden sich am 30. September 2021 nur noch 31 N$ auf dem Treuhand-Konto.
Am 16. November 2021 leistete der Stadtrat von Katima Mulilo eine zweite Zahlung in Höhe von 761 645 N$, wobei Mukondas Anwaltskanzlei dieses Geld folgerichtig an Ndabeni überwiesen hat.
Da Mukondas Firma nicht bereit war, die ausstehenden 650 000 N$ zu zahlen, wandte sich Ndabeni dann an die namibischen Juristenvereinigung. Dazu kam noch, dass Mukonda seinen Mandanten eine überhöhte Rechnung, von 89 000 N$, für Anwaltskosten ausgestellt hatte.
Die Untersuchung beginnt
Die LSN hatte daraufhin wiederholt, im Mai 2021, Briefe an Mukonda geschrieben, die jedoch unbeantwortet blieben. Im Juni schickte die LSN, dann Alan Engelbrecht nach Rundu, um der Sache nachzugehen. Über mehrere Tage gelang es Engelbrecht jedoch nicht Mukonda bei seiner Anwaltskanzlei anzutreffen.
Mukonda wurde später am 7. Juni endgültig aufgespürt, als er einen anderen Mandanten vor dem Magistratsgericht von Rundu vertrat. Dort wurde er dann über den Grund von Engelbrechts Besuch informiert. Er willigte ein und nahm den LSN-Beauftragten mit in sein Büro, wo er ihm erlaubte, seine Bücher zu durchforsten. Einige Unterlagen befanden sich bei Mukonda zu Hause, und er wurde gebeten, diese in sein Büro zu bringen. Engelbrecht fand alle erforderlichen Unterlagen und konnte somit beweisen, dass Ndabenis Anschuldigungen gegen Mukondas gerechtfertigt waren und nun belegt werden konnten.
Den vor Gericht eingereichten Unterlagen zufolge waren beide Zahlungen des Stadtrats in den Büchern der Anwaltskanzlei aufgeführt. Die Unterlagen bestätigten auch, dass nur eine der Zahlungen der Stadtverwaltung an den Mandanten überwiesen worden war. Während Engelbrechts Untersuchung konnte dieser auch festgestellen, dass die Buchhaltung der Anwaltskanzlei nicht ordnungsgemäß geführt wurden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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