Appelle auf 2024 vertagt
Fall Heckmair: Thomas und Townsend wollen Berufung einlegen
Windhoek (krk) - Die beiden Amerikaner, die vergangenen Monat wegen des Mordes an Andre Heckmair zu harten Strafen verurteilt wurden, erschienen gestern vor dem Obergericht in Windhoek, um ihre Anträge auf Zulassung der Berufung zu stellen. Die Anträge wurden jedoch nicht angehört und der Fall wurde auf Januar 2024 vertagt.
Marcus Thomas und Kevan Townsend wollen gegen ihre Verurteilung vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen, doch muss beiden zunächst ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Obergericht bewilligt werden. Obwohl die Anträge in Vorbereitung sind, konnte das Verfahren gestern nicht fortgesetzt werden, da Thomas' Rechtsvertreter Salamon Kanyemba sich aus dem Verfahren zurückgezogen hat. Thomas teilte Richter Christie Liebenberg mit, dass er einen privaten Anwalt engagieren wolle.
Liebenberg vertagte den Fall auf den 29. Januar nächsten Jahres, um Thomas die Möglichkeit zu geben, sich einen Anwalt zu nehmen. Der Grund, warum Thomas einen privaten Anwalt engagieren will, ist, dass er vom Windhoeker Zentralgefängnis in die Hardap-Vollzugsanstalt in Mariental verlegt werden soll. Er glaubt, dass dieser Umzug regelmäßige Konsultationen für Rechtsbeistand unmöglich machen wird. Nach Angaben des Generalkommissars der namibischen Strafvollzugsbehörde (NCS), Raphael Hamunyela, wird Thomas verlegt, um sein Rehabilitationsprogramm zu beginnen.
Townsends Rechtsvertreter, Mbanga Siyomuinji, erklärte, man sei bereit, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Auch die Staatsanwältin Antonia Verhoef erklärte, sie sei bereit, mit den Anträgen zu beginnen.
Liebenberg wies während der gestrigen Verhandlung darauf hin, dass es am besten sei, die beiden Anträge gleichzeitig zu verhandeln, räumte aber ein, dass die Verzögerung, die dadurch entsteht, dass Thomas keinen Rechtsbeistand hat, Townsend möglicherweise benachteiligen könne. Siyomuinji stimmte der Vertagung zu, betonte aber, dass man keine weitere Zeit verlieren wolle.
Thomas und Townsend waren vor drei Wochen für Heckmairs Ermordung zu 30 bzw. 29 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Marcus Thomas und Kevan Townsend wollen gegen ihre Verurteilung vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen, doch muss beiden zunächst ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Obergericht bewilligt werden. Obwohl die Anträge in Vorbereitung sind, konnte das Verfahren gestern nicht fortgesetzt werden, da Thomas' Rechtsvertreter Salamon Kanyemba sich aus dem Verfahren zurückgezogen hat. Thomas teilte Richter Christie Liebenberg mit, dass er einen privaten Anwalt engagieren wolle.
Liebenberg vertagte den Fall auf den 29. Januar nächsten Jahres, um Thomas die Möglichkeit zu geben, sich einen Anwalt zu nehmen. Der Grund, warum Thomas einen privaten Anwalt engagieren will, ist, dass er vom Windhoeker Zentralgefängnis in die Hardap-Vollzugsanstalt in Mariental verlegt werden soll. Er glaubt, dass dieser Umzug regelmäßige Konsultationen für Rechtsbeistand unmöglich machen wird. Nach Angaben des Generalkommissars der namibischen Strafvollzugsbehörde (NCS), Raphael Hamunyela, wird Thomas verlegt, um sein Rehabilitationsprogramm zu beginnen.
Townsends Rechtsvertreter, Mbanga Siyomuinji, erklärte, man sei bereit, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Auch die Staatsanwältin Antonia Verhoef erklärte, sie sei bereit, mit den Anträgen zu beginnen.
Liebenberg wies während der gestrigen Verhandlung darauf hin, dass es am besten sei, die beiden Anträge gleichzeitig zu verhandeln, räumte aber ein, dass die Verzögerung, die dadurch entsteht, dass Thomas keinen Rechtsbeistand hat, Townsend möglicherweise benachteiligen könne. Siyomuinji stimmte der Vertagung zu, betonte aber, dass man keine weitere Zeit verlieren wolle.
Thomas und Townsend waren vor drei Wochen für Heckmairs Ermordung zu 30 bzw. 29 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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