#aznamnews: Amusheleo & Co freigesprochen
Der Aktivist Michael Amushelelo wird voraussichtlich aus der Haft entlassen, nachdem er und seine Mitangeklagten, Dimbulukeni Nauyoma und Inna Hengari, für nicht schuldig befunden wurden in Bezug auf Anklagen im Zusammenhang mit einer Protestaktion am Unabhängigkeitstag gegen die Jugendarbeitslosigkeit.
Die drei Angeklagten wurden freigesprochen, nachdem sie einen Antrag gemäß § 174 des Strafprozessgesetzes gestellt hatten. Dieser Abschnitt des Strafprozessgesetzes besagt, dass ein Angeklagter unverzüglich von den Anklagen freigesprochen werden kann, wenn ein Richter oder Magistrat am Ende des staatlichen Verfahrens der Meinung ist, dass keine überzeugende Anklage gegen den Angeklagten vorliegt.
Während ihres Prozesses rief der Staat mehrere Zeugen an, allesamt Mitglieder der Nationalen Polizei.
Die drei Angeklagten wurden freigesprochen, nachdem sie einen Antrag gemäß § 174 des Strafprozessgesetzes gestellt hatten. Dieser Abschnitt des Strafprozessgesetzes besagt, dass ein Angeklagter unverzüglich von den Anklagen freigesprochen werden kann, wenn ein Richter oder Magistrat am Ende des staatlichen Verfahrens der Meinung ist, dass keine überzeugende Anklage gegen den Angeklagten vorliegt.
Während ihres Prozesses rief der Staat mehrere Zeugen an, allesamt Mitglieder der Nationalen Polizei.
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Allgemeine Zeitung
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