#aznamnews: Generalstaatsanwalt morgen vor dem Obersten Gerichtshof
Der namibische Generalstaatsanwalt Festus Mbandeka (Bild) wird morgen vor dem Obersten Gerichtshof seine Berufung gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Freigabe bestimmter Dokumente zu Kabinettsbeschlüssen über Covid-19-Vorschriften verhandeln.
Hollard Insurance hatte beim Obersten Gericht die Freigabe bestimmter Dokumente beantragt, die sich auf Kabinettsbeschlüsse zur Festlegung von Vorschriften während des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie beziehen. Hollard beantragte auch die Anordnung, dass der Generaldirektor an der Gerichtsverhandlung teilnimmt, um die Dokumente vorzulegen. Dem Antrag von Hollard wurde stattgegeben, und es wurde eine Vorladung des Generalstaatsanwalts erlassen.
Die AG war jedoch mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs unzufrieden und beantragte die Aufhebung der Vorladung mit der Begründung, sie sei fehlerhaft, unregelmäßig und ungültig. Das Gericht wies den Antrag des AG ab.
Das Gericht entschied, dass die AG nicht nachgewiesen habe, dass die Vorladung einen Missbrauch des Gerichtsverfahrens darstelle und dass die fraglichen Dokumente für das Verfahren irrelevant seien.
Die AG legt nun beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen das Urteil und die Anordnungen des Obersten Gerichtshofs ein.
Gondwana Collection ist ebenfalls ein Beklagter in diesem Fall.
Hollard Insurance hatte beim Obersten Gericht die Freigabe bestimmter Dokumente beantragt, die sich auf Kabinettsbeschlüsse zur Festlegung von Vorschriften während des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie beziehen. Hollard beantragte auch die Anordnung, dass der Generaldirektor an der Gerichtsverhandlung teilnimmt, um die Dokumente vorzulegen. Dem Antrag von Hollard wurde stattgegeben, und es wurde eine Vorladung des Generalstaatsanwalts erlassen.
Die AG war jedoch mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs unzufrieden und beantragte die Aufhebung der Vorladung mit der Begründung, sie sei fehlerhaft, unregelmäßig und ungültig. Das Gericht wies den Antrag des AG ab.
Das Gericht entschied, dass die AG nicht nachgewiesen habe, dass die Vorladung einen Missbrauch des Gerichtsverfahrens darstelle und dass die fraglichen Dokumente für das Verfahren irrelevant seien.
Die AG legt nun beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen das Urteil und die Anordnungen des Obersten Gerichtshofs ein.
Gondwana Collection ist ebenfalls ein Beklagter in diesem Fall.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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