aznamnews: Gericht bestätigt das Gesetz zur Aussage von schutzbedürftigen Zeugen
Der ehemalige Richter Jaco Kennedy, der wegen Vergewaltigung und Entführung angeklagt ist, scheiterte mit seiner verfassungsrechtlichen Herausforderung des Gesetzes, das besondere Regelungen für schutzbedürftige Zeugen vorsieht, die vor Gericht aussagen müssen. In seinem Antrag griff er Teile des Strafprozessgesetzes (CPA) an, die es schutzbedürftigen Zeugen ermöglichen, ihre Aussage über eine geschlossene Videoübertragung zu machen. Schutzbedürftige Zeugen sind solche, gegen die ein Sexualdelikt oder eine unzüchtige Tat begangen wurde. Er behauptete, dass dies mit der namibischen Verfassung hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf Unschuldsvermutung unvereinbar sei. Das Gericht betonte, dass die besonderen Umstände, unter denen ein schutzbedürftiger Zeuge aussagen muss, dennoch sicherstellen, dass der Angeklagte, sein Rechtsbeistand, der Staatsanwalt und der vorsitzende Richter den Zeugen hören und beobachten können, während dieser seine Aussage macht. Das Gericht stellte fest, dass die Bestimmungen des CPA in Bezug auf schutzbedürftige Zeugen nicht verfassungswidrig sind, und der Antrag wurde heute Morgen am Obersten Gerichtshof in Windhoek abgewiesen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen