#aznamnews: Kryptowährung-Fondsgelder bedingt eingefroren
Windhoek (rr/ste) – Einer Kryptowährung-Investmentgesellschaft ist es am Freitagmorgen vor dem Obergericht in Windhoek gelungen, eine Eilverfügung zu erwirken, die ihrer Handelsbank auferlegte, genügend Geld aus ihrem eingefrorenen Bankkonto zur Verfügung zu stellen, damit der normale Geschäftsbetrieb fortgesetzt werden kann.
Das Unternehmen CBI Exchange Namibia von Coenraad (Coenie) Botha, welches Geld namibischer Investoren in Kryptowährungen investiert, stellte den Eilantrag, nachdem die namibische Zentralbank die lokale Handelsbank Bank Windhoek am 4. März angewiesen hatte, das Bankkonto von BCI Exchange einzufrieren. Dies wurde in Erwartung des Prüfungsergebnisses eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraf 10 des BoN-Gesetzes angeordnet.
Botha erklärte in einer eidesstattlichen Erklärung, dass das Einfrieren des Bankkontos „unangekündigt und mit einhergehendem großen Schrecken“ geschehen sei. Er schilderte die monatlichen Unternehmensausgaben in Höhe von hundert-tausenden von Namibia-Dollar, die folglich nicht beglichen werden konnten.
Richter George Coleman ordnete eine teilweise Aufhebung der Anordnung zum Einfrieren des Bankkontos an und befahl, dass diese bedingte Aufhebung unter der Aufsicht von befugten Bankbeamten der BoN und Bank Windhoek geschehen müsse.
Foto: Ronelle Rademeyer
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Allgemeine Zeitung
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