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Windhoek High Court 

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Behandlung mit schweren Folgen

Patientin will das Ministerium für Vorfall in die Verantwortung nehmen
Olaf Mueller
Windhoek (rk) - Ein Eingriff, nachdem eine Frau mit Unterleibsschmerzen ins Krankenhaus eingewiesen worden war und danach gesundheitliche Folgeschäden entstanden sind, ist derzeit Teil der Verhandlungen vor dem Obergericht Windhoek. Hierbei geht es um eine Schadenersatzklage gegen das Ministerium für Gesundheit und Soziale Dienste (MoHSS) in Höhe von 13 Millionen Namibia-Dollar.

In einer am 2. Oktober vom Obersten Gerichtshof in Windhoek erlassenen Gerichtsverfügung wurde Else Tsuxus angewiesen, sich einer medizinischen Untersuchung durch Dr. Emvula zu unterziehen. Dies diene dazu, das Ausmaß der angeblichen Verletzungen, ihre Ursache und eine eventuell notwendige Behandlung zu beurteilen.

Nach ihren Angaben hatte die Klägerin Tsuxus wegen der beschriebenen Symptome am 2. Februar 2016 das Staatskrankenhaus im Ortsteil Katutura in der Hauptstadt aufgesucht. Dort wurde sie aufgrund der Untersuchung, die ein Mymbiom der Gebärmutter (Wucherungen innerhalb der Muskelschicht des Uterus) feststellte, zwei Tage später operiert. Wegen der anhaltenden Schmerzen zog die Patientin es vor in der Obhut des Krankenhauses zu bleiben. Am Folgetag wurde Tsuxus über den Ausgang des Eingriffs informiert und in diesem Gespräch wurde ihr mitgeteilt, dass eine während der Operation verwendete Nadel abgebrochen war und ein Stück sich noch in ihrer Gebärmutter befinde. Weiterhin wurde ihr vom behandelnden Arzt erläutert, dass ein weiterer sofortiger Eingriff nicht möglich sei Zudem versicherte das Personal des Krankenhauses, dass keine weiteren Verletzungen zu befürchten seien.

Tsuxus wandte sich 2017 an die Gesundheitsbehörde (Health Professions Council Of Namibia), um dort Beschwerde bezüglich der Behandlung einzulegen. Diese wurde wegen der Sachverhaltsermittlung weitergeleitet, wie ihr am 30. Mai 2017 mitgeteilt wurde. Es dauerte dann zwei Jahre (16. Mai), bis die Behörde Tsuxus mittelte, dass ihre Beschwerde bei der nächsten Sitzung des Untersuchungsausschusses behandeln werde. Erst am 26. Oktober 2022 wurde ihr dann mitgeteilt, dass „möglicherweise berufliche Nachlässigkeit seitens des an ihrem Fall beteiligten medizinischen Personals vorlag.“

Mittlerweile sind acht Jahre ins Land gegangen, bis endlich Bewegung mithilfe des Obergerichts in die Angelegenheit kommt. Die medizinische Untersuchung wird in der gynäkologischen Abteilung des Katutura Intermediate Hospital in Windhoek am heutigen Donnerstag, 10. Oktober 2024, durchgeführt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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