Berufung gegen Kaution genehmigt
Datum für Gustavo-Fall vor dem Obersten Gerichtshof angesetzt
Windhoek (sno) – Lokalen Medien ist zu entnehmen, dass der Oberste Gerichtshof von Namibia einen Termin für die Berufung der Generalstaatsanwältin Martha Imalwa gegen die Freilassung des Fishrot-Angeklagten Ricardo Gustavo auf Kaution festgelegt hat. Oberster Richter Peter Shivute hat nun den 14. November als Stichtag festgelegt, nachdem der Staat bei ihm eine Beschleunigung des Verfahrens beantragt hatte.
Richter Herman Oosthuizen ließ Gustavo gegen strenge Kautionsvorschriften und einen Betrag von 800 000 N$ frei und wies den Antrag von Imalwa auf Berufung gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof ab. In seiner Entscheidung über die Berufung des Antrags sagte Oosthuizen, dass es im Ermessen des Gerichts liege, Kautionsbedingungen aufzuerlegen, um dem Angeklagten Freiheit zu gewähren. Er meinte, die Kautionsbedingungen seien speziell darauf ausgerichtet, die Interessen und Belange sowohl des Angeklagten als auch des Staates zu berücksichtigen und gleichzeitig das Interesse der Justiz und/oder der Rechtspflege zu wahren. Imalwas Rechtsteam stimmt dem jedoch nicht zu und will es auch beweisen.
Richter Herman Oosthuizen ließ Gustavo gegen strenge Kautionsvorschriften und einen Betrag von 800 000 N$ frei und wies den Antrag von Imalwa auf Berufung gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof ab. In seiner Entscheidung über die Berufung des Antrags sagte Oosthuizen, dass es im Ermessen des Gerichts liege, Kautionsbedingungen aufzuerlegen, um dem Angeklagten Freiheit zu gewähren. Er meinte, die Kautionsbedingungen seien speziell darauf ausgerichtet, die Interessen und Belange sowohl des Angeklagten als auch des Staates zu berücksichtigen und gleichzeitig das Interesse der Justiz und/oder der Rechtspflege zu wahren. Imalwas Rechtsteam stimmt dem jedoch nicht zu und will es auch beweisen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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