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Uno Katjipuka (Mitte) mit Guillermo Delgado (links) und Phillip Lühl. Foto: Namibia Equal Rights Movement
Uno Katjipuka (Mitte) mit Guillermo Delgado (links) und Phillip Lühl. Foto: Namibia Equal Rights Movement

Berufung gegen Sodomie-Entscheidung eingelegt

Iréne-Mari van der Walt
Windhoek (imvdw/sno) • „Der Oberste Gerichtshof wird sie Rügen, wie es die Regierung noch nie gesehen haben... vor allem, wenn sie mit diesem Unsinn kommen.“ Das sagt die Windhoeker Anwältin Uno Katjipuka zu den Behauptungen der Regierung, die den Unterschied zwischen Sodomie und analer Penetration zwischen einem Mann und einer Frau so beschreiben, dass „man nicht sagen kann, dass ein Mann einen anderen Mann ‚versehentlich‘ oder ‚unwissentlich‘ sexuell penetriert“.



Sie warnt auch davor, dass die Verteidigung der Regierung, dass Sexualität nicht durch die Verfassung geschützt sei, die Tür für Diskriminierung aufgrund anderer Merkmale öffnen könnte, die nicht ausdrücklich in der Verfassung geschützt sind. Dies, nachdem mehrere staatliche Stellen gegen die Entscheidung des Obergerichts, das Sodomiegesetz für verfassungswidrig zu erklären, Berufung eingelegt haben. „Die Behauptung, die Homophoben, die unsere Verfassung verfasst haben, hätten die sexuelle Ausrichtung absichtlich nicht berücksichtigt, dass die Verfassung ein lebendiges Dokument ist, das künftigen Generationen dienen soll. Die Auslegung der Verfassung durch ein Gericht muss der heutigen Gesellschaft dienen“, sagte sie.



„Was die homophoben Gründer und Verfasser der Verfassung beabsichtigt haben, ist nicht wichtig, wichtig ist, was in der Verfassung steht, und die schützt das Recht auf Gleichheit und die Unanfechtbarkeit der eigenen Würde“, erklärt Katjipuka. Sie glaubt, dass die Berufungsbegründung der Regierung auf eine persönliche Agenda hindeutet.



„Ich habe den Eindruck, dass die Regierung eine herablassende und paternalistische Haltung einnimmt, wenn sie argumentiert, dass es aufgrund der biologischen, anatomischen und sozialen Unterschiede zwischen Männern und Frauen in Ordnung ist, homosexuelle Männer zu diskriminieren... hier zeigen die Regierung und ihre Anwälte meiner Meinung nach ihre persönliche Homophobie“, so die Rechtsanwältin.



Die Antragsteller machen außerdem geltend, dass das Obergericht nicht auf alle ihre Gründe eingegangen sei, wie in einem Urteil aus dem Jahr 2019 festgestellt wurde. In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Gericht auf alle Gründe eingehen muss, um einem Berufungsgericht die Entscheidung zu erleichtern, auch wenn es sich in seinem Urteil nur auf eine Forderung stützt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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