Berufung hat Erfolg
Urteil über traditionellen Führer widerrufen
Der Oberste Gerichtshof hat am Freitag einem Berufungsantrag gegen ein Urteil des Obergerichts in einem Zwist zwischen zwei möglichen Thronfolgerinnen der traditionellen vaShambyu-Gemeinschaft stattgegeben. Das Obergericht hatte einen Überprüfungsantrag ablehnen müssen.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Dallas/Windhoek
Eine Entscheidung des Obergerichts bezüglich der Ernennung eines neuen Stammesführers der vaShambyu-Gemeinschaft wurde am Freitag in einem Berufungsverfahren widerrufen. Das Obergericht entschied, dass Sofia Mundjembwe Kanyetu im Sinne des Gesetzes vom traditionellen Hauptrat ernannt worden war und dass das Obergericht fälschlicherweise festgestellt hatte, dass der Rat rechtswidrig gehandelt habe, indem er den Antrag der anderen Kandidatin, Maria Ukamba Haindaka, auf Ernennung abgelehnt habe.
Nach dem Tod des Oberhaupts der vaShambyu-Gemeinschaft in der Region Kavango Ost, traditionell als Hompa bekannt, entartete ein Streit zwischen Haindaka und Kanyetu. Beide sind Mitglieder der königlichen Familie und Kandidaten für die Nachfolge. Der Minister für städtische und ländliche Entwicklung wurde einbezogen, um die Ernennung einer neuen Hompa zu erleichtern.
Der Minister riet der traditionellen Behörde, Bewerbungen für Kandidaten einzureichen, aber der Hauptrat beschloss, nur die Nominierung einer Kandidatin zu unterstützen, unterzeichnete also nur Kanyetus Bewerbung und schickte diese zur Genehmigung an den Minister.
Auch wenn Haindakas Antrag vom Hauptrat nicht unterstützt wurde, reichte sie trotzdem selber einen Antrag beim Ministerium ein. Der Minister gab jedoch Kanyetus Antrag statt und Haindaka wandte sich bald an das Obergericht und beantragte, die Ernennung der neuen Hompa zu blockieren, bis ihr Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der Entscheidung des Ministers durch das Gericht genehmigt worden war.
Das Obergericht stellte fest, dass der Hauptrat nicht befugt war, die Bewerbung eines Kandidaten abzulehnen, und die Benennung der neuen Hompa wurde aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) stellte jedoch im aktuellen Berufungsantrag fest, dass das Obergericht mit seiner Entscheidung falsch lag und dass das Gesetz vorschreibt, dass ein Oberhaupt der Gemeinschaft von der traditionellen Gemeinschaft selbst gewählt wird und die Regierung verpflichtet ist, eine Ernennung zu genehmigen und anzuerkennen.
„Der Hauptrat ist befugt, einen Häuptling aus der königlichen Familie der Gemeinde zu ernennen. Das Gericht hätte den Antrag auf Überprüfung ablehnen müssen“, heißt es in dem Urteil, das Oberrichter Peter Shivute am vergangenen Freitag vor dem Obersten Gerichtshof verkündet hatte.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Dallas/Windhoek
Eine Entscheidung des Obergerichts bezüglich der Ernennung eines neuen Stammesführers der vaShambyu-Gemeinschaft wurde am Freitag in einem Berufungsverfahren widerrufen. Das Obergericht entschied, dass Sofia Mundjembwe Kanyetu im Sinne des Gesetzes vom traditionellen Hauptrat ernannt worden war und dass das Obergericht fälschlicherweise festgestellt hatte, dass der Rat rechtswidrig gehandelt habe, indem er den Antrag der anderen Kandidatin, Maria Ukamba Haindaka, auf Ernennung abgelehnt habe.
Nach dem Tod des Oberhaupts der vaShambyu-Gemeinschaft in der Region Kavango Ost, traditionell als Hompa bekannt, entartete ein Streit zwischen Haindaka und Kanyetu. Beide sind Mitglieder der königlichen Familie und Kandidaten für die Nachfolge. Der Minister für städtische und ländliche Entwicklung wurde einbezogen, um die Ernennung einer neuen Hompa zu erleichtern.
Der Minister riet der traditionellen Behörde, Bewerbungen für Kandidaten einzureichen, aber der Hauptrat beschloss, nur die Nominierung einer Kandidatin zu unterstützen, unterzeichnete also nur Kanyetus Bewerbung und schickte diese zur Genehmigung an den Minister.
Auch wenn Haindakas Antrag vom Hauptrat nicht unterstützt wurde, reichte sie trotzdem selber einen Antrag beim Ministerium ein. Der Minister gab jedoch Kanyetus Antrag statt und Haindaka wandte sich bald an das Obergericht und beantragte, die Ernennung der neuen Hompa zu blockieren, bis ihr Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der Entscheidung des Ministers durch das Gericht genehmigt worden war.
Das Obergericht stellte fest, dass der Hauptrat nicht befugt war, die Bewerbung eines Kandidaten abzulehnen, und die Benennung der neuen Hompa wurde aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) stellte jedoch im aktuellen Berufungsantrag fest, dass das Obergericht mit seiner Entscheidung falsch lag und dass das Gesetz vorschreibt, dass ein Oberhaupt der Gemeinschaft von der traditionellen Gemeinschaft selbst gewählt wird und die Regierung verpflichtet ist, eine Ernennung zu genehmigen und anzuerkennen.
„Der Hauptrat ist befugt, einen Häuptling aus der königlichen Familie der Gemeinde zu ernennen. Das Gericht hätte den Antrag auf Überprüfung ablehnen müssen“, heißt es in dem Urteil, das Oberrichter Peter Shivute am vergangenen Freitag vor dem Obersten Gerichtshof verkündet hatte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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