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Man's rape appeal against 84-year-old postponed

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Berufung im Vergewaltigungsfall angesetzt

Rita Kakelo
Windhoek (rk/sb) • Ein Mann, der gegen sein Urteil wegen der Vergewaltigung einer 84-jährigen Frau Berufung eingelegt hat, wird voraussichtlich am 5. November von Richter Hosea Angula das Ergebnis erfahren.

Die Verurteilung erfolgte bereits im September 2023. Der Richter Stanley Tembwe, der Johannes Kangango in Mariental für schuldig befunden und verurteilt hatte, verteidigte seine Entscheidung mit der Begründung, dass das Verhalten von Kangango vor allem aufgrund des Alters des Opfers verstörend sei. „Der Angeklagte ließ seinen sexuellen Trieben an einer wehrlosen älteren Frau aus”, sagte Tembwe.

Die Vergewaltigung geschah im Februar 2019 und Kangango war vor seiner Verurteilung fast fünf Jahre lang in Haft gewesen. Kangangos Rechtsanwalt, Cliff Simataa, argumentierte, dass Tembwes Entscheidung Ungereimtheiten enthalte, und dass diese eine Fehleinschätzung darstellten. Er behauptete, dass das Opfer, das auf einem Auge blind und auf dem anderen teilweise blind war, den Angeklagten nicht zuverlässig identifizieren konnte.

Simataa fügte hinzu, dass sich der Vorfall angeblich nachts in der Wohnung des Opfers ereignete, einem dunklen Gebäude ohne Fenster. Die einzige Lichtquelle war angeblich eine Straßenlampe, etwa 14 Meter vom Haus entfernt. Er argumentierte außerdem, dass die Klägerin ausgesagt habe, dass Kangango während des Vorfalls eine Mütze getragen habe, was eine genaue Identifizierung noch schwieriger gemacht haben würde. Er behauptete, dass eine genaue Erkennung selbst für eine gut sehende Person, und erst recht für einen halbblinden Zeugen, bei so schlechten Lichtverhältnissen schwierig wäre. Dies, so Simataa, untergrabe die Zuverlässigkeit der Aussage der Klägerin weiter.

Die Staatsanwältin Filistas Shikerete plädierte für die Abweisung der Berufung mit der Begründung, dass Kangangos Berufungsschrift keine konkreten Gründe enthalte und daher ungültig sei, vor allem, da er anwaltlich vertreten wurde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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