Berufung nach „Leichter" Strafe
Mildernde Umstände führen zu fehlerhaftem Richter-Urteil
Ein Mann, der einen anderen Mann mit einem Messer erstochen hat, wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, von denen fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil Berufung ein.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
„Das Land erlebt derzeit einen beispiellosen, unkontrollierten und inakzeptablen Anstieg der Gewalt, und unsere Gerichte müssen dies jederzeit berücksichtigen. Die Gerichte verhängen härtere Strafen, mit dem Zweck die Gewalt einzudämmen“. Dies sagte der verantwortliche Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer in einem Berufungsverfahren gegen die Entscheidung eines Magistratsrichters, der den verurteilten Mörder, Walter Haoseb, zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt hatte, von denen fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden waren.
Haoseb wurde im April 2021 vor dem Regionalgericht in Windhoek verurteilt, nachdem er einen Mann mit einem Messer erstochen hatte. Der Berufungsantrag des Staates wurde vor dem Obergericht in Windhoek verhandelt, und das Urteil soll am 28. April verkünden werden.
Vieh- und Auto-Diebe haben in der Vergangenheit teilweise Strafen von mehr als 20 Jahren verhängt bekommen. Über diese Fälle wurde oft in den lokalen Tageszeitungen und anderen Medien berichtet.
Richterlicher Fehlentschluss
Der Staat behauptet, dass Richter Leopold Hangalo bei der Urteilsverkündung einen Fehler gemacht habe und dass das geringe Strafmaß nicht mit der Ernsthaftigkeit der Tat in Einklang gebracht werden könne. Der Staat argumentiert ferner, dass Richter Hangalo bei seinem Urteil die erschwerenden Umstände nicht berücksichtigt und Haosebs persönliche Umstände überbetont habe.
„Die erschwerenden Umstände überwiegen in diesem Fall eindeutig die mildernden Umstände, aber das spiegelt sich nicht im Strafmaß wider", heißt es in dem Schlussplädoyer des Staates. Auch betonten sie, dass es nichts Außergewöhnliches an Haosebs persönlichen Umständen gebe, was eine mildere Strafe rechtfertige. Der 26-jährige Haoseb ist arbeitslos und hat zwei Kinder.
Haosebs Rechtsvertreter argumentierte, dass das Gericht sein Ermessen korrekt ausgeübt habe und verwies auf eine Bemerkung Hangalos vor der Urteilsverkündung: „Es ist klar, dass der Verstorbene den Angeklagten mehr als einmal provoziert hat, bevor der Angeklagte seine Beherrschung verlor.“
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass Richter Hangalo die mildernden Umstände, unter denen der Mord verübt wurde, komplett berücksichtigt habe und dass dies stark zu Haosebs Gunsten aufgefallen sei.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
„Das Land erlebt derzeit einen beispiellosen, unkontrollierten und inakzeptablen Anstieg der Gewalt, und unsere Gerichte müssen dies jederzeit berücksichtigen. Die Gerichte verhängen härtere Strafen, mit dem Zweck die Gewalt einzudämmen“. Dies sagte der verantwortliche Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer in einem Berufungsverfahren gegen die Entscheidung eines Magistratsrichters, der den verurteilten Mörder, Walter Haoseb, zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt hatte, von denen fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden waren.
Haoseb wurde im April 2021 vor dem Regionalgericht in Windhoek verurteilt, nachdem er einen Mann mit einem Messer erstochen hatte. Der Berufungsantrag des Staates wurde vor dem Obergericht in Windhoek verhandelt, und das Urteil soll am 28. April verkünden werden.
Vieh- und Auto-Diebe haben in der Vergangenheit teilweise Strafen von mehr als 20 Jahren verhängt bekommen. Über diese Fälle wurde oft in den lokalen Tageszeitungen und anderen Medien berichtet.
Richterlicher Fehlentschluss
Der Staat behauptet, dass Richter Leopold Hangalo bei der Urteilsverkündung einen Fehler gemacht habe und dass das geringe Strafmaß nicht mit der Ernsthaftigkeit der Tat in Einklang gebracht werden könne. Der Staat argumentiert ferner, dass Richter Hangalo bei seinem Urteil die erschwerenden Umstände nicht berücksichtigt und Haosebs persönliche Umstände überbetont habe.
„Die erschwerenden Umstände überwiegen in diesem Fall eindeutig die mildernden Umstände, aber das spiegelt sich nicht im Strafmaß wider", heißt es in dem Schlussplädoyer des Staates. Auch betonten sie, dass es nichts Außergewöhnliches an Haosebs persönlichen Umständen gebe, was eine mildere Strafe rechtfertige. Der 26-jährige Haoseb ist arbeitslos und hat zwei Kinder.
Haosebs Rechtsvertreter argumentierte, dass das Gericht sein Ermessen korrekt ausgeübt habe und verwies auf eine Bemerkung Hangalos vor der Urteilsverkündung: „Es ist klar, dass der Verstorbene den Angeklagten mehr als einmal provoziert hat, bevor der Angeklagte seine Beherrschung verlor.“
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass Richter Hangalo die mildernden Umstände, unter denen der Mord verübt wurde, komplett berücksichtigt habe und dass dies stark zu Haosebs Gunsten aufgefallen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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