Berufungsantrag hat Erfolg
Fall Gondwana gegen Hollard vor dem Obersten Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Hollard die Staatsanwaltschaft und den Kabinettssekretär nicht verklagen kann, bevor sie nicht ihre eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, weil sie Dokumente zur Verfügung gestellt haben wollen.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Am Mittwoch verkündete der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) ein Urteil in der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft und des Kabinettssekretärs gegen ein Urteil des Obergerichts, das zugunsten der Versicherungsgesellschaft, Hollard Insurance, ausgefallen war.
In dem von Gondwana Collection gegen Hollard vor dem Obergericht in Windhoek angestrengten Prozess behauptete Hollard, dass sie im Sinne von Artikel 12 (Recht auf ein faires Verfahren) der Verfassung das Recht habe, die Herausgabe von Dokumenten von Prozess-Parteien zu verlangen, auch von solchen, die nicht direkt an dem Verfahren beteiligt sind. Auch wollte Hollard potenzielle Zeugen vernehmen, welche aus diesen Unterlagen ersichtlich werden, bevor sie (Hollard) ihre eidesstattliche Erklärung beim Gericht einreiche.
Das Obergericht gab Hollards Antrag statt, Vorladungen gegen die Staatsanwältin und den Kabinettssekretär zu erlassen. Beide Instanzen legten jedoch Berufung gegen die Entscheidung des Obergerichts beim Obersten Gerichtshof ein.
Diese Berufung hatte Erfolg und der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Obergericht in seinem Urteil einen Fehler begangen habe, indem es vom Rechtsverfahren abgewichen sei.
„Hollard war nicht berechtigt, die Vorlage von Dokumenten durch Unbeteiligte zu verlangen, bevor sie nicht ihre eigene eidesstattliche Erklärung eingereicht hat und bevor die Prozessakte geschlossen wurde. Deshalb nämlich entstand ein Tatsachenstreit. Die Berufung ist darum erfolgreich gewesen“, heißt es in dem Urteil des stellvertretenden Obersten Richters Petrus Damaseb.
Der Hintergrund
Im Dezember 2020 reichte Gondwana einen Eilantrag gegen Hollard ein, in dem das Touristikunternehmen eine Entschädigung für angeblichen Verluste forderte, die Gondwana infolge der Covid-19-Pandemie erlitten hatte. Obwohl der Dringlichkeitsantrag abgewiesen und vom Gerichtsregister gestrichen wurde, reichte Gondwana erneut eine Klage beim Obergericht ein (AZ berichtete).
Hollard machte während diesen Verfahrens geltend, dass sie berechtigt sei zwei Zeugen von Gondwana - nämlich Gysbert Joubert (Geschäftsführer) und Bernard Haufiku (Anteilhaber) - im Kreuzverhör vernehmen zu dürfen, bevor sie (Hollard) ihre eidesstattliche Erklärung abgeben würden.
Kabinettsunterlagen
Gondwana behauptet, dass der COVID-19-Ausnahmezustand und die daraus resultierende Stornierung des internationalen Flugverkehrs am 14. März 2020 die direkte Folge davon war, dass zwei rumänische Bürger am 13. März 2020 in Namibia positiv auf Covid-19 getestet worden waren. Dies impliziere, dass das Kabinett erst nach Bekanntwerden der positiven Testergebnisse zusammenkam, um die Covid-19-Pandemie zu diskutieren.
Laut Hollard kann die Tatsache, dass die beiden Rumänen positiv getestet wurden, nicht der Grund für die Ausrufung des Ausnahmezustands und die Aussetzung des internationalen Flugverkehrs gewesen sein. Der wahre Grund sei der weltweite Ausbruch von COVID-19 und der daraus resultierende Aufruf der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an alle Länder, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen. Hollard behauptet, dass die Kabinettsdokumente und Unterlagen ihre Version stützen und belegen, dass das Kabinett die COVID-19-Pandemie lange vor dem 13. März 2020 diskutiert habe.
Die Staatsanwaltschaft und der Kabinettssekretär waren mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Hollards Antrag stattzugeben, nicht zufrieden und behaupteten, dass die Anordnungen „außergewöhnlich und aufdringlich" seien und dass die Vorladungen ihre verfassungsmäßige Pflicht zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung in Bezug auf Kabinettsberatungen beeinträchtigten.
Der Rechtsspruch
„Dieses neue Verfahren, das Hollard anwendet, öffnet Tür und Tor für möglichen Missbrauch, für Verwirrung und Unsicherheit wie auch für potenziell widersprüchliche Praktiken der vorsitzenden Richter, und kann das Zivilrechtssystem in Verruf bringen", heißt es in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Am Mittwoch verkündete der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) ein Urteil in der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft und des Kabinettssekretärs gegen ein Urteil des Obergerichts, das zugunsten der Versicherungsgesellschaft, Hollard Insurance, ausgefallen war.
In dem von Gondwana Collection gegen Hollard vor dem Obergericht in Windhoek angestrengten Prozess behauptete Hollard, dass sie im Sinne von Artikel 12 (Recht auf ein faires Verfahren) der Verfassung das Recht habe, die Herausgabe von Dokumenten von Prozess-Parteien zu verlangen, auch von solchen, die nicht direkt an dem Verfahren beteiligt sind. Auch wollte Hollard potenzielle Zeugen vernehmen, welche aus diesen Unterlagen ersichtlich werden, bevor sie (Hollard) ihre eidesstattliche Erklärung beim Gericht einreiche.
Das Obergericht gab Hollards Antrag statt, Vorladungen gegen die Staatsanwältin und den Kabinettssekretär zu erlassen. Beide Instanzen legten jedoch Berufung gegen die Entscheidung des Obergerichts beim Obersten Gerichtshof ein.
Diese Berufung hatte Erfolg und der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Obergericht in seinem Urteil einen Fehler begangen habe, indem es vom Rechtsverfahren abgewichen sei.
„Hollard war nicht berechtigt, die Vorlage von Dokumenten durch Unbeteiligte zu verlangen, bevor sie nicht ihre eigene eidesstattliche Erklärung eingereicht hat und bevor die Prozessakte geschlossen wurde. Deshalb nämlich entstand ein Tatsachenstreit. Die Berufung ist darum erfolgreich gewesen“, heißt es in dem Urteil des stellvertretenden Obersten Richters Petrus Damaseb.
Der Hintergrund
Im Dezember 2020 reichte Gondwana einen Eilantrag gegen Hollard ein, in dem das Touristikunternehmen eine Entschädigung für angeblichen Verluste forderte, die Gondwana infolge der Covid-19-Pandemie erlitten hatte. Obwohl der Dringlichkeitsantrag abgewiesen und vom Gerichtsregister gestrichen wurde, reichte Gondwana erneut eine Klage beim Obergericht ein (AZ berichtete).
Hollard machte während diesen Verfahrens geltend, dass sie berechtigt sei zwei Zeugen von Gondwana - nämlich Gysbert Joubert (Geschäftsführer) und Bernard Haufiku (Anteilhaber) - im Kreuzverhör vernehmen zu dürfen, bevor sie (Hollard) ihre eidesstattliche Erklärung abgeben würden.
Kabinettsunterlagen
Gondwana behauptet, dass der COVID-19-Ausnahmezustand und die daraus resultierende Stornierung des internationalen Flugverkehrs am 14. März 2020 die direkte Folge davon war, dass zwei rumänische Bürger am 13. März 2020 in Namibia positiv auf Covid-19 getestet worden waren. Dies impliziere, dass das Kabinett erst nach Bekanntwerden der positiven Testergebnisse zusammenkam, um die Covid-19-Pandemie zu diskutieren.
Laut Hollard kann die Tatsache, dass die beiden Rumänen positiv getestet wurden, nicht der Grund für die Ausrufung des Ausnahmezustands und die Aussetzung des internationalen Flugverkehrs gewesen sein. Der wahre Grund sei der weltweite Ausbruch von COVID-19 und der daraus resultierende Aufruf der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an alle Länder, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen. Hollard behauptet, dass die Kabinettsdokumente und Unterlagen ihre Version stützen und belegen, dass das Kabinett die COVID-19-Pandemie lange vor dem 13. März 2020 diskutiert habe.
Die Staatsanwaltschaft und der Kabinettssekretär waren mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Hollards Antrag stattzugeben, nicht zufrieden und behaupteten, dass die Anordnungen „außergewöhnlich und aufdringlich" seien und dass die Vorladungen ihre verfassungsmäßige Pflicht zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung in Bezug auf Kabinettsberatungen beeinträchtigten.
Der Rechtsspruch
„Dieses neue Verfahren, das Hollard anwendet, öffnet Tür und Tor für möglichen Missbrauch, für Verwirrung und Unsicherheit wie auch für potenziell widersprüchliche Praktiken der vorsitzenden Richter, und kann das Zivilrechtssystem in Verruf bringen", heißt es in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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