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Versucht man auf der Internetseite der Bank of Namibia Informationen oder Erklärungen über Kryptowährungen zusammenzutragen, so ergibt diese Suche keine Resultate. Foto: Frank Steffen
Versucht man auf der Internetseite der Bank of Namibia Informationen oder Erklärungen über Kryptowährungen zusammenzutragen, so ergibt diese Suche keine Resultate. Foto: Frank Steffen

BoN gegen Kryptowährung

Frank Steffen
Windhoek (rr/ste) – Die namibische Zentralbank hatte wiederholt Kryptowährungen kritisiert, doch waren bisher weder eine eindeutige Erklärung noch Richtlinien veröffentlicht worden. Nun gelang es am vergangenen Freitagmorgen einer Kryptowährung-Investmentgesellschaft vor dem Obergericht in Windhoek, eine Eilverfügung zu erwirken, die ihrer Handelsbank auferlegte, genügend Geld aus ihrem eingefrorenen Geschäftskonto zur Verfügung zu stellen, damit der normale Betrieb fortgesetzt werden kann.

Das Unternehmen CBI Exchange Namibia von Coenraad (Coenie) Botha, welches Geld namibischer Investoren in Kryptowährungen investiert, stellte den Eilantrag, nachdem die namibische Zentralbank die lokale Handelsbank Bank Windhoek am 4. März angewiesen hatte, das Bankkonto von CBI Exchange einzufrieren. Dies war in Erwartung des Prüfungsergebnisses eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraf 10 des BoN-Gesetzes angeordnet worden.

Botha erklärte in einer eidesstattlichen Erklärung, dass das Einfrieren des Bankkontos „unangekündigt und mit einhergehendem großen Schrecken“ geschehen sei. Er schilderte die monatlichen Unternehmensausgaben in Höhe von hunderttausenden von Namibia-Dollar, die folglich nicht beglichen werden konnten.

Richter George Coleman ordnete eine teilweise Aufhebung der Anordnung zum Einfrieren des Bankkontos an und befahl, dass diese bedingte Aufhebung unter der Aufsicht von befugten Bankbeamten der BoN und Bank Windhoek geschehen müsse.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-24

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