Boulter-Antrag vom Obergericht abgelehnt
Windhoek (krk/ste) • „Unter den gegebenen Umständen ist die Entscheidung des Generalstaatsanwalts, Harvey Boulter strafrechtlich zu verfolgen und das Verfahren fortzusetzen, angemessen und vernünftig.“ Das erklärte Richter Herman Oosthuizen am Freitag im Obergericht in Windhoek, als er den Antrag des britischen Milliardärs auf Einstellung des Mordverfahrens gegen ihn, ablehnte.
Die Generalstaatsanklägerin, Martha Imalwa, hatte während der Anhörung des Antrags behauptet, dass ihre Entscheidung Boulter anzuklagen nicht von einem Zivilgericht überprüft werden könne: „Das Strafverfahren muss fortgesetzt werden, damit das Strafgericht über die Schuld oder Unschuld des Antragstellers entscheiden kann.“
Oosthuizen gab ihr diesbezüglich nicht Recht und stellte fest, dass die Entscheidung wohl überprüfbar sei, entschied aber, dass die Entscheidung, Boulter wegen der Mordanschuldigung strafrechtlich zu verfolgen, vernünftig sei. Wenn der Generalstaatsankläger eine Entscheidung zur Strafverfolgung trifft, müssten er oder sie triftige Gründe haben, dies zu tun.
„Das Obergericht ist davon überzeugt worden, dass die Generalstaatsanklägerin aufrichtig an die Schuld dieser Person glaubt“, führte Oosthuizen in seinem Urteil aus. Diesbezüglich erklärte er, dass die Generalstaatsanklägerin tatsächlich eine „subjektive Überzeugung“ mit sich tragen könne, dass die Person der Anklage schuldig sei. Auch weil sie über- oder von Umständen und Behauptungen wisse, die möglicherweise gar nicht im Gericht zulässig seien.
„Bei der Entscheidung zur Strafverfolgung wird vom Generalstaatskläger nicht erwartet, dass er oder sie Feststellungen trifft oder eine Überzeugung jenseits eines vernünftigen Zweifels hat; ihre subjektive Überzeugung, dass die Person wahrscheinlich schuldig ist, reicht aus.“
Darum liege es an Boulter zu beweisen, dass Imalwa nicht subjektiv an seine Schuld glaubte, als sie ihre Entscheidung zur Strafverfolgung traf.
Auf dieser Grundlage wies er den Antrag ab und ordnete an, dass Boulter die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen müsse.
Somit wird sich Boulter vor dem Obergericht in Windhoek verantworten müssen. Er steht wegen Mordes und weiterer Klagen im Zusammenhang mit dem Waffengesetz vor Gericht. Der Staat behauptet, er habe am 27. Februar 2021 seinen Farmangestellten Gerhard van Wyk (Sen.) mit voller Absicht erschossen.
Boulter behauptet dagegen, dass sich der Schuss während eines Handgemenges gelöst habe, als van Wyk versuchte, ihm seine 9-mm-Pistole abzunehmen.
Die Generalstaatsanklägerin, Martha Imalwa, hatte während der Anhörung des Antrags behauptet, dass ihre Entscheidung Boulter anzuklagen nicht von einem Zivilgericht überprüft werden könne: „Das Strafverfahren muss fortgesetzt werden, damit das Strafgericht über die Schuld oder Unschuld des Antragstellers entscheiden kann.“
Oosthuizen gab ihr diesbezüglich nicht Recht und stellte fest, dass die Entscheidung wohl überprüfbar sei, entschied aber, dass die Entscheidung, Boulter wegen der Mordanschuldigung strafrechtlich zu verfolgen, vernünftig sei. Wenn der Generalstaatsankläger eine Entscheidung zur Strafverfolgung trifft, müssten er oder sie triftige Gründe haben, dies zu tun.
„Das Obergericht ist davon überzeugt worden, dass die Generalstaatsanklägerin aufrichtig an die Schuld dieser Person glaubt“, führte Oosthuizen in seinem Urteil aus. Diesbezüglich erklärte er, dass die Generalstaatsanklägerin tatsächlich eine „subjektive Überzeugung“ mit sich tragen könne, dass die Person der Anklage schuldig sei. Auch weil sie über- oder von Umständen und Behauptungen wisse, die möglicherweise gar nicht im Gericht zulässig seien.
„Bei der Entscheidung zur Strafverfolgung wird vom Generalstaatskläger nicht erwartet, dass er oder sie Feststellungen trifft oder eine Überzeugung jenseits eines vernünftigen Zweifels hat; ihre subjektive Überzeugung, dass die Person wahrscheinlich schuldig ist, reicht aus.“
Darum liege es an Boulter zu beweisen, dass Imalwa nicht subjektiv an seine Schuld glaubte, als sie ihre Entscheidung zur Strafverfolgung traf.
Auf dieser Grundlage wies er den Antrag ab und ordnete an, dass Boulter die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen müsse.
Somit wird sich Boulter vor dem Obergericht in Windhoek verantworten müssen. Er steht wegen Mordes und weiterer Klagen im Zusammenhang mit dem Waffengesetz vor Gericht. Der Staat behauptet, er habe am 27. Februar 2021 seinen Farmangestellten Gerhard van Wyk (Sen.) mit voller Absicht erschossen.
Boulter behauptet dagegen, dass sich der Schuss während eines Handgemenges gelöst habe, als van Wyk versuchte, ihm seine 9-mm-Pistole abzunehmen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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