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Bruni und McLaren vom Haken

Ernennung von Harald Hecht und Pierre Knoetze genehmigt
Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag der Generalstaatsanwältin Martha Imalwa auf Ernennung der Südafrikaner Johan Francois Engelbrecht und Coenaard Louwrens Stander als Kuratoren für die Überwachung des beschlagnahmten Vermögens der Angeklagten Fishrot abgelehnt.
Jemima Beukes
Von Jemima Beukes

Windhoek

Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung bezüglich der Ernennung der Kuratoren zur Überwachung des beschlagnahmten Vermögens der Angeklagten im Fishrot-Fall getroffen und den Antrag der Generalstaatsanwältin Martha Imalwa auf Ernennung der Südafrikaner Johan Francois Engelbrecht und Coenaard Louwrens Stander abgelehnt. Stattdessen hat das Gericht die Ernennung von Harald Hecht und Pierre Knoetze als die neuen Kuratoren für das beschlagnahmte Vermögen genehmigt.

Diese Ernennung folgt auf die Beendigung der Ernennung von Ian Mclaren und David Bruni als Kuratoren, nachdem diese sich im vergangenen Jahr an das Gericht gewandt hatten, um von ihren Aufgaben entbunden zu werden.

Duo bat um Ablösung

Das Duo, das 2020 ernannt wurde, nachdem das Oberste Gericht in Windhoek eine vorläufige Verfügung über das Vermögen der in den Fishrot-Bestechungsskandal verwickelten Personen erlassen hatte, bat um seine Ablösung, da es nicht über die erforderlichen Kapazitäten zur Ausübung seines Mandats verfügt.

Am 15. Januar 2024 schrieb Imalwa an Stander und Engelbrecht, die beide in Südafrika ansässig sind, um sie über ihre Ernennung als Kuratoren für das beschlagnahmte Vermögen zu informieren und teilte dem Gericht mit, dass ihr Büro nicht in der Lage war, einen namibischen Kurator zu benennen.

Besorginserregend

Hatuikulipi, Geschäftspartner des ehemaligen Generalstaatsanwalt und Justizminister Sacky Shanghala, erklärte vor Gericht, es sei besorgniserregend, dass ein südafrikanischer Kurator, der weder in Namibia ansässig noch dort tätig ist, als Ersatz für Bruni und McLaren ernannt wird.

„Das PG geht nicht auf die Frage ein, wie ein Kurator, der weder in Namibia ansässig noch tätig ist, die offensichtlichen Herausforderungen bewältigen soll, die sich ihm stellen werden, wenn seine wesentliche Infrastruktur, sowohl personell als auch materiell, so weit entfernt und in einem anderen Land ist“, so Hatuikulipi in seinem Einspruch vor Gericht.

Er betonte auch, dass die Ernennung eines ausländischen Kurators die Kosten für die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens erhöhen würde und diese Kosten vom Angeklagten oder dem Staat getragen werden müssten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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