Bürokratische Plänkelei im Fischrot-Fall
Auslieferungsanträge nicht abgegeben
Der Fischrot-Fall wird fast schon zur Farce. Nach der Fußfesselpanne um Ricardo Gustavo ist es dem Justizministerium nicht gelungen, Auslieferungsanträge nach Island zu senden, um das Samherji-Trio vor das namibische Hochgericht zu zitieren. Die Antikorruptionskommission ist alarmiert.
Von Kevin Santy
WINDHOEK
Der namibische Staat hat Berichten der Namibian zufolge noch keine Auslieferungsanträge an die isländische Regierung gesandt, um Ingvar Júliússon, Egill Helgi Árnason und Adalsteinn Helgason vor das Obergericht in WIndhoek zu bringen. Selbst in Island herrscht Fassungslosigkeit über dieses Versäumnis.
Das Samherji-Trio wird beschuldigt, namibische Politiker, darunter den ehemaligen Fischereiminister Bernhard Esau und die ehemalige Justizminister Sacky Shanghala, zwischen 2011 und 2019 bestochen zu haben, um Zugriff auf die staatlichen Fischereiquoten zu erhalten.
Nachdem ein Berufungsverfahren gegen den genehmigten Kautionsantrag von Ricardo Gustavo vorgelegt wurde, da die elektronische Überwachung des Angeklagten trotz richterlichem Erlass als verfassungswidrig erklärt wurde und somit Fluchtgefahr besteht, ist dies schon die zweite institutionelle Panne, die die vollständige Aufarbeitung des Falls zeitlich verzögern wird.
Die Antikorruptionskommission wirft dem Justizministerium Versagen vor, seine Arbeit nicht zu leisten und keine Klarheit im Verfahren zu schaffen. Es bestehe Sorge, das dass Ministerium den Prozess absichtlich hinauszögert. Bereits im Februar letzten Jahres kündigte Generalstaatsanwältin Martha Imalwa an, die Samherji-Bande werde Konsequenzen zu spüren bekommen.
Aktuell liegt dies in weiter Ferne. Simataa Limbo sagte dem Namibian auf Anfrage zu dem Fall nur, dass das Thema sehr sensibel sei und ein hohes Maß an Vertraulichkeit erfordere. Justizministerin Yvonne Dausab äußerte sich bislang nicht zu der Panne.
Auf isländischer Seite hingegen scheint große Bereitschaft zu herrschen, die namibische Strafverfolgung zu unterstützen. Schließlich ist der Fischrot-Fall ein ernstzunehmendes Beispiel systematischen Betrugs internationalen Ausmaßes und keineswegs ein regionaler Skandal.
Thor Fanndal, Geschäftsführer der „Transparency International Iceland“, äußerte sich besorgt über die fehlenden Schritte Namibias. Es sollte keinerlei Anlass zur Zögerlichkeit auf namibischer Seite geben, denn beide beteiligten Staaten sind Teil der Antikorruptionskonvention der UN.
Diese Konvention erschafft auch eine Gerichtbarkeit der Samherji-Clique im nationalen Rahmen. Abgelehnte Auslieferungsanträge würden entsprechend ein Verfahren in Island lostreten.
„Man darf nicht vergessen, dass das ein Fall isländischen Korruptionsexports ist, entsprechend gibt es keinen Grund für die namibischen Behörden Island zur Übernahme der Verantwortung zu zwingen.“, so Fanndal.
Nach aktuellem Stand kommen die Samherji-Frontmänner ungeschoren davon. Dabei stünde der britische Anwalt Edward Garnier schon bereit, die drei zu verteidigen. Ihm zufolge ist es nicht legal, die isländischen Angeklagten auszuliefern. Schließlich könne man keine Firma ausliefern. Dies sagte er dem Obergericht in Windhoek im vergangenen Jahr.
WINDHOEK
Der namibische Staat hat Berichten der Namibian zufolge noch keine Auslieferungsanträge an die isländische Regierung gesandt, um Ingvar Júliússon, Egill Helgi Árnason und Adalsteinn Helgason vor das Obergericht in WIndhoek zu bringen. Selbst in Island herrscht Fassungslosigkeit über dieses Versäumnis.
Das Samherji-Trio wird beschuldigt, namibische Politiker, darunter den ehemaligen Fischereiminister Bernhard Esau und die ehemalige Justizminister Sacky Shanghala, zwischen 2011 und 2019 bestochen zu haben, um Zugriff auf die staatlichen Fischereiquoten zu erhalten.
Nachdem ein Berufungsverfahren gegen den genehmigten Kautionsantrag von Ricardo Gustavo vorgelegt wurde, da die elektronische Überwachung des Angeklagten trotz richterlichem Erlass als verfassungswidrig erklärt wurde und somit Fluchtgefahr besteht, ist dies schon die zweite institutionelle Panne, die die vollständige Aufarbeitung des Falls zeitlich verzögern wird.
Die Antikorruptionskommission wirft dem Justizministerium Versagen vor, seine Arbeit nicht zu leisten und keine Klarheit im Verfahren zu schaffen. Es bestehe Sorge, das dass Ministerium den Prozess absichtlich hinauszögert. Bereits im Februar letzten Jahres kündigte Generalstaatsanwältin Martha Imalwa an, die Samherji-Bande werde Konsequenzen zu spüren bekommen.
Aktuell liegt dies in weiter Ferne. Simataa Limbo sagte dem Namibian auf Anfrage zu dem Fall nur, dass das Thema sehr sensibel sei und ein hohes Maß an Vertraulichkeit erfordere. Justizministerin Yvonne Dausab äußerte sich bislang nicht zu der Panne.
Auf isländischer Seite hingegen scheint große Bereitschaft zu herrschen, die namibische Strafverfolgung zu unterstützen. Schließlich ist der Fischrot-Fall ein ernstzunehmendes Beispiel systematischen Betrugs internationalen Ausmaßes und keineswegs ein regionaler Skandal.
Thor Fanndal, Geschäftsführer der „Transparency International Iceland“, äußerte sich besorgt über die fehlenden Schritte Namibias. Es sollte keinerlei Anlass zur Zögerlichkeit auf namibischer Seite geben, denn beide beteiligten Staaten sind Teil der Antikorruptionskonvention der UN.
Diese Konvention erschafft auch eine Gerichtbarkeit der Samherji-Clique im nationalen Rahmen. Abgelehnte Auslieferungsanträge würden entsprechend ein Verfahren in Island lostreten.
„Man darf nicht vergessen, dass das ein Fall isländischen Korruptionsexports ist, entsprechend gibt es keinen Grund für die namibischen Behörden Island zur Übernahme der Verantwortung zu zwingen.“, so Fanndal.
Nach aktuellem Stand kommen die Samherji-Frontmänner ungeschoren davon. Dabei stünde der britische Anwalt Edward Garnier schon bereit, die drei zu verteidigen. Ihm zufolge ist es nicht legal, die isländischen Angeklagten auszuliefern. Schließlich könne man keine Firma ausliefern. Dies sagte er dem Obergericht in Windhoek im vergangenen Jahr.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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