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Cannabis: Gesetzesänderung vorgeschlagen

Cheryl Green schuldig befunden wegen Besitzes von „legal erworbenen Drogen“ – medizinisches Marihuana bleibt verboten
Der Besitz von jedweden Produkten die Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, ist in Namibia illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Eine Frau, die eigens Hanf aus legal erworbener Quelle anpflanzte, um ihrem Lebensgefährten die Qualen einer schweren Krankheit zu erleichtern, wurde von einem Gericht für schuldig befunden.
Stefan Noechel,Adam Hartman
Von Adam Hartman

Bearbeitet von Stefan Noechel

Windhoek/Swakopmund

In dem Drogen verwandten Fall, den selbst der Richter als „anders, als die meisten solcher Fälle“ bezeichnet hatte, wurde die 61-jährige Cheryl Green, wohnhaft in Swakopmund, am Dienstag wegen Drogenbesitzes für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Green, die auf Kaution auf freiem Fuß war, stand wegen des mutmaßlichen Handels und Besitzes von Cannabis vor Gericht, nachdem die Polizei auf einen Hinweis hin bei einer Razzia in ihrem Haus in Swakopmund im Jahr 2019 71 Cannabispflanzen, Cannabissaat und Cannabisöl mit einem Verkaufswert von über 21 000 N$ gefunden hatte.

Sie hatte ihre Cannabis-Plantage aus einem Packet Hanfsamen gezogen, das sie bei einem angesehenen Geschäft in Swakopmund bezogen hatte. Hanf ist eine Cannabissorte, die reich an nicht süchtig machendem und sehr gesundem Cannabidiol (CBD) ist, im Gegensatz zu der Cannabissorte, die reich an süchtig machendem und illegalem Tetrahydrocannabinol (THC) ist.

Sie zog die Pflanzen aus der Saat und stellte mit Hilfe von Kokosnussöl in einem einfachen Verfahren ein „potenteres“ CBD-Öl her (das auch in lokalen Geschäften und Apotheken frei erhältlich ist), dass sie ihrem Lebensgefährten Rainer Kring (63), der seit Jahren an einer Motoneuronerkrankung leidet, täglich in kleinen Mengen verabreichte und damit erstaunliche Erfolge verbuchen konnte.

Ungeachtet ihrer Absichten, zu versuchen, die Lebensqualität ihres Partners zu verbessern und mit der legal erworbenen Hanf-Saat ein legales Produkt herzustellen, wird ihr Vorgehen in Namibia als illegal betrachtet.

Bei der Urteilsverkündung sagte die Swakopmunder Magistratsrichterin Conchita Olivier, dass die Anklage wegen Drogenhandels, die gegen sie erhoben wurde, weil Green in Besitz von über drei Kilogramm Cannabis war (wobei der Besitz von über 115 Gramm als illegal gilt), nur widerlegt werden kann, wenn die Angeklagte das Gegenteil beweisen kann.

Green konnte mit Hilfe der Aussagen ihres Lebensgefährten und ihren Forschungsergebnissen beweisen, dass Krings gesundheitliche Situation sich „ernsthaft verschlimmert hatte“, seit die Polizei ihren Vorrat an CBD-Öl konfisziert hatte. Die Richterin sagte auch, sie sei nicht von den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft, dass Green eine Drogenhändlerin sei, überzeugt worden.

Wo sich bei Hanf der aktive THC-Anteil auf weniger und bei Cannabis (Marihuana) auf mehr als 0,3 Prozent messen lässt, macht in Namibia das Recht hier keinen Unterschied im THC-Gehalt und erklärt alle Produkte, die THC enthalten, als illegal. Somit ist jeglicher Besitz eines solchen Produkts illegal.

So meinte Olivier: „Vielleicht ist es an der Zeit, die geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen und einen Unterschied in den Messwerten an THC zu überdenken und einen Unterschied zwischen Hanf und Marihuana zu machen.“

Olivier sagte, dass die mildernden Umstände für Green jedoch „überwältigend“ waren, weshalb die Strafe vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Richard Metcalf, Greens Rechtsanwalt, sagte, dass das Urteil noch geprüft werden muss, um festzustellen, ob es angefochten werden soll. Er nannte es eine „legislative Anomalie, die der Gesetzgeber möglicherweise beheben muss“.

„Ich bin nur froh, dass das alles vorbei ist, aber es gibt noch viel zu tun, um diese Verwirrung zu klären, denn das würde bedeutet, dass alle Geschäfte, die diese THC-Produkte anhalten und verkaufen, auch des Besitzes schuldig sind und sich dadurch strafbar machen“, meinte Green.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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