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Die Fishrot Angeklagten
Die Fishrot Angeklagten

Chef-Ermittler der ACC packt aus

Staatsanwaltschaft sammelt weitere Beweise über die Anfänge der Fishrot-Saga
Stefan Noechel
Windhoek (sno) • Der Kriminalkommissar der Antikorruptionskommission (ACC) Andreas Ndeshipanda Kanyangela steht als erster Staatszeuge im Kautionsantrag von sechs der Angeklagten im Fishrot-Prozess seit Montag im Zeugenstand und wird über mehrere Tage aussagen. Am gestrigen Mittwoch ging Staatsanwalt Cliff Lutibezi ausgiebig in die Korrespondenz um das angebliche Fischerei-Abkommen zwischen Angola und Namibia ein. So konnte er ein Beweisstück nach dem anderen in die Gerichtsakte einfügen lassen in denen deutlich wird, wie vor allem James Hatuikulipi, der ehemalige Geschäftsführer von Fischcor, und Sacky Shanghala, der ehemalige Justizminister, die ursprünglichen Drahtzieher hinter dem Selbstbereicherungs-Plan/Fischereiabkommen waren. Auch Ricardo Gustavo mit seiner Firma „Pawprint Investment PTY Ltd“ umbenannt in „Namgomar Pesca Namibia/SA/Limitada spielt eine entscheidende Rolle (AZ berichtete). So konnte Lutibezi beweisen, dass Shanghala mit Gustavo und seinen angolanischen Verbündeten den Namgomar-Briefkopf willkürlich mit entweder dem namibischen oder der angolanischen Geschäftsadresse versehen hatten, und diese so zur Korrespondenz gebraucht hatte, um mit den Fischereiministerien von Angola und Namibia ihre Geschäfte abzuhandeln. Es ging um die Zuteilung der 50 000 Kubik Kap-Bastardmakrele (horse mackerel) Fangquoten. Shanghala war in dieser Zeit (Dezember 2013) Vorsitzender der „Law Reform and Development Commission of Namibia” und konnte dadurch die rechtlichen Faktoren von innen her manipulieren. Es wurde zwischen Angola und Namibia nie ein legal bindendes Fischereiabkommen unterzeichnet, sondern nur eine Absichtserklärung (MOU) aufgestellt, welche nie von namibischer Seite unterschrieben wurde. Der damalige Fischereiminister Albert Kawana beanstandete diese nicht bindende Abmachung. Unter Bernhardt Esau blieb das MOU unangefochten weiter bestehen. Auch die Isländer hatten mit verschiedenen Firmen, welche mit namibische Adressen in ihren Briefköpfen versehen waren, zu dem Durcheinander beigetragen, um dem MOU den Anschein eines „Joint Venture“ zwischen Angola und Namibia zu geben. Alles sollte der Nahrungsmittelsicherung beider Länder dienen. Der Prozess dauert an.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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