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Chinesen verklagen Richter und Ministerium

Stefan Noechel,Kristien Kruger,Stefan Noechel,Kristien Kruger
Windhoek (krk/sno) – Drei chinesische Staatsangehörige behaupten, dass sie unrechtmäßig verhaftet, verurteilt und bestraft wurden. Sie hatten angeblich gegen das Einwanderungsgesetz 7 von 1993 verstoßen. Sie hatten nicht im Einklang mit ihrer Arbeitsgenehmigung gehandelt und wurden deshalb für schuldig befunden. Im Juni reichten Ligen Zhang, Jiang Jianhua und Ji Ning dann beim Obergericht in Windhoek eine Klage gegen den Magistratsrichter in Katima Mulilo, den Generalstaatsanwalt und das Innenministerium ein.

Sie beantragten, dass das Urteil und die Strafe überprüft und aufgehoben werden sollen. Die drei erhielten eine Geldstrafe von 4 000 N$ je oder vier Jahre Gefängnis.

Die drei Männer waren bei der Jiangsu Zhengtai Construction Group (Pty) Ltd angestellt und hatten nach eigenen Angaben auch eine gültige Arbeitserlaubnis für Namibia.

Jiangsu Zhengtai Construction wiederum hatte eine Vereinbarung mit einer anderen Baufirma, Gansu Construction Investment Group. Gansu hatte einen Auftrag in der Sambesi- und Kavango-West-Region Schulen zu bauen, wobei China durch einen Spende an den namibischen Staat den Bau dieser Schulen finanziert hatte. Das Abkommen hatte vorgesehen, dass Jiangsu Zhengtai Personal zur Unterstützung des Projekts liefern soll. Die drei verurteilten Chinese waren Teil der Kavango-West Arbeiterschaft.

Das Ministerium hatte am 18. Mai die Baustelle besucht und Einsicht in die Genehmigungen und Visa aller chinesischen Arbeiter verlangt. Man teilte ihnen daraufhin mit, dass ihre Arbeitserlaubnis sie nicht zur Arbeit in Katima Mulilo berechtige, sondern nur bei Jiangsu Zhengtai Construction in Windhoek. Sie wurden am selben Tag verhaftet und in Polizeigewahrsam in Katima-Mulilo genommen.

In ihrer Klageschrift geben sie an, dass sie gar nicht hätten festgenommen werden dürfen, da sie, nach dem Einwanderungskontrollgesetz keine illegalen Einwanderer seien, sondern im Besitz gültiger Arbeitsgenehmigungen seien. Der Fall wurde auf den 24. Oktober vertagt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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