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Debatte um „Sodomiegesetz“

Generalstaatsanwalt: Gesetz wird von der Mehrheit getragen
Ein Aktivist kämpft vor dem Obergericht gegen das sogenannte Sodomiegesetz. Generalstaatsanwalt Mbandeka behauptet hingegen, es entspreche der „Moral" und werde von der Mehrheit unterstützt.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger, Dallas/Windhoek

Generalstaatsanwalt Festus Mbandeka hat beim Obergericht in Windhoek eine eidesstattliche Erklärung eingereicht, in der er argumentiert, dass die Mehrheit der Namibier Homosexualität nach wie vor ablehne und dass die sogenannten Sodomiegesetze auf dieser Grundlage in Kraft bleiben sollten: „Ich bestreite, dass die bloße Existenz der Sodomiegesetze die Stigmatisierung schwuler Männer fördert. Wenn diese Männer stigmatisiert werden, dann deshalb, weil sie sich für ein sexuelles Verhalten entschieden haben, das in unserer Gesellschaft als moralisches Tabu gilt."

Mbandeka argumentiert im Zusammenhang mit dem Fall, in dem ein Aktivist der LGBTQ-Gemeinschaft die sogenannten Sodomiegesetze und „unnatürliche" Sexualdelikte anficht. Friedel Dausab, der Aktivist, der den Fall vor Gericht gebracht hat, sagt, die Gesetze förderten Stigmatisierung und Ausgrenzung und führten zur Kriminalisierung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Männern. Er argumentiert, dass sie die Grundrechte und -freiheiten schwuler Männer verletzten und daher verfassungswidrig seien. Dausab verweist u. a. auf die Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts schwuler Männer auf Würde.

Vorherrschende Meinung als Rechtsgrundlage?

Mbandeka hingegen ist mit dieser Aussage nicht einverstanden. „Es gibt bestimmte Verhaltensweisen, die moralisch so inakzeptabel sind, dass jeder, der sie ausübt, seine eigene Würde und die Würde der Gesellschaft untergräbt. Wenn es in diesem Fall etwas gibt, das die Würde homosexueller Menschen untergräbt, dann ist es die Tatsache, dass sie sich für ein Verhalten entscheiden, das in der Gesellschaft verpönt ist", behauptet er in den Gerichtsunterlagen. Dausab hatte die Klage im Juni des vergangenen Jahres beim Obergericht in Windhoek eingereicht.

Mbandeka ist der Überzeugung, dass zahlreiche Gerichtsentscheidungen und Gesetzesbeschlüsse auf dem Grundsatz beruhten, dass „die Überzeugung einer herrschenden Mehrheit" eine rationale Grundlage für eine Regulierung darstelle. Dausab hingegen ist der Ansicht, dass die sogenannten Sodomiegesetze veraltet seien und dass sich die gesellschaftlichen Sitten seit der Einführung dieser Gesetze geändert hätten. Mbandeka stimmt zu, dass sich die öffentliche Meinung seit der Einführung der Gesetze geändert habe, bestreitet aber, dass sie sich so weit verändert habe, dass das Gesetz gegen die allgemeine Moral verstößt. „Die öffentliche Meinung hat sich nicht zugunsten der Homosexualität geändert. Wenn überhaupt, dann ist die öffentliche Meinung – wie sie sich in den Aktivitäten des Parlaments widerspiegelt – stärker gegen homosexuelles Verhalten geworden".

Hoffnung auf Veränderung

Mbandeka behauptet ferner, dass die Frage von Homosexualität nicht nur ein „Relikt" des Kolonialismus sei. Er argumentiert, dass „ein demokratisch gewähltes Parlament darüber nachgedacht hat, ob die Gesetze über homosexuelle Handlungen Teil der namibischen Gesetzgebung bleiben oder ob sie verboten werden sollten. Die Gesetzgeber unseres Landes haben sich stets dafür ausgesprochen, dass diese Gesetze bestehen bleiben müssen".

Dausab weist in seiner Erklärung darauf hin, dass die Gesetze nicht mehr regelmäßig angewandt würden, aber Mbandeka stellt fest, dass dies kein Hinweis darauf sei, dass die Gesetze verfassungswidrig seien.

Dausab zufolge gilt das Gesetz über „widernatürliche“ sexuelle Handlungen zudem nur für Männer. „Diese sexuellen Handlungen sind nicht illegal, wenn sie zwischen einem Mann und einer Frau oder sogar zwischen zwei Frauen stattfinden", betont er. Dausab argumentiert daher, dass die Unterscheidung in den Gesetzen einer Diskriminierung gleichkomme.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-14

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