Der Kampf geht weiter
Aufenthaltsrecht für gleichgeschlechtliche Paare?
Laut einem Erlass des Obersten Gerichtshofes von Namibia muss sich ein gleichgeschlechtliches Ehepaar wegen des Aufenthaltsrechts eines der beiden Partner wieder an das Innenministerium wenden. Das Ministerium soll seinen vorhergegangenen Entschluss neu bedenken.
Von J. M. Smith und S. Noechel
Windhoek
Die Richter Peter Shivute, der stellvertretende Oberrichter Petrus Damaseb und Oberrichter Dave Smuts gaben Anweisungen an das Innenministerium, den Antrag des in Mexiko geborenen und mit dem Namibier Phillip Lühl verheirateten dreifachen Familienvater Guillermo Delgado erneut zu überprüfen.
Delgado wurde der Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung in Namibia vom Ministerium abgelehnt und so landete der Fall schlussendlich vor dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court).
Auch muss das Innenministerium die kompletten Kosten der Klagen am Obergericht und am Obersten Gerichtshof tragen.
„Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Kläger (Guillermo Delgado) entsetzlich und auf höchst unwürdige Weise behandelt wurde", heißt es in dem Berufungsurteil, das am Montag von dem Richter-Trio vorgelesen wurde. Die Richter schreiben, dass Delgados Behandlung durch Einwanderungsbeamte an der Ngoma-Grenze im Januar 2020 eine „unmenschliche und entwürdigende Behandlung darstelle, die in einer Gesellschaft, die auf Rechtsstaatlichkeit und anderen Werten wie Würde und Gerechtigkeit beruht, keinen Platz habe.
Während Delgado 2018 die nötige Bescheinigung ausgestellt wurde, öehnte das Ministerium seinen Antrag auf Verlängerung Ende 2019 ab, ohne dass Delgado darüber informiert wurde. Delgado wurde zu jener Zeit die Einreise nach Namibia untersagt, obwohl er seit 2010 legal in Namibia lebt und arbeitet (AZ berichtete).
Die Richter befanden, dass die Entscheidung des Beamten, entweder auszureisen oder „als verbotener Einwanderer festgehalten zu werden“, ... weder ein angemessenes noch rechtlich gültiges Argument sei. Der Grenzbeamte soll behauptet haben, dass eine Bescheinigung nach Abschnitt 38, die Delgado beantragt hatte, abgelehnt worden sei, und er (Delgado) nun die Wahl habe, entweder Namibia zu verlassen oder eingesperrt zu werden.
Nach der Urteilsverkündung meinte Delgados Anwältin Uno Katjipuka-Sibolile, der Teilerfolg vor dem Obersten Gerichtshof sei nicht das, was man sich erhofft habe, zumal Delgado zum Innenministerium zurückkehren müsse. „Wir haben dem Gericht dargelegt, wie feindselig sich das Innenministerium gegenüber Guillermo, seinem Ehemann und der gesamten Familie verhalten hat, wir wissen, was sie tun werden, sie werden den Antrag wieder ablehnen.“ Die Familie werde somit wieder gezwungen werden, erneut vor Gericht zu erscheinen.
Windhoek
Die Richter Peter Shivute, der stellvertretende Oberrichter Petrus Damaseb und Oberrichter Dave Smuts gaben Anweisungen an das Innenministerium, den Antrag des in Mexiko geborenen und mit dem Namibier Phillip Lühl verheirateten dreifachen Familienvater Guillermo Delgado erneut zu überprüfen.
Delgado wurde der Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung in Namibia vom Ministerium abgelehnt und so landete der Fall schlussendlich vor dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court).
Auch muss das Innenministerium die kompletten Kosten der Klagen am Obergericht und am Obersten Gerichtshof tragen.
„Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Kläger (Guillermo Delgado) entsetzlich und auf höchst unwürdige Weise behandelt wurde", heißt es in dem Berufungsurteil, das am Montag von dem Richter-Trio vorgelesen wurde. Die Richter schreiben, dass Delgados Behandlung durch Einwanderungsbeamte an der Ngoma-Grenze im Januar 2020 eine „unmenschliche und entwürdigende Behandlung darstelle, die in einer Gesellschaft, die auf Rechtsstaatlichkeit und anderen Werten wie Würde und Gerechtigkeit beruht, keinen Platz habe.
Während Delgado 2018 die nötige Bescheinigung ausgestellt wurde, öehnte das Ministerium seinen Antrag auf Verlängerung Ende 2019 ab, ohne dass Delgado darüber informiert wurde. Delgado wurde zu jener Zeit die Einreise nach Namibia untersagt, obwohl er seit 2010 legal in Namibia lebt und arbeitet (AZ berichtete).
Die Richter befanden, dass die Entscheidung des Beamten, entweder auszureisen oder „als verbotener Einwanderer festgehalten zu werden“, ... weder ein angemessenes noch rechtlich gültiges Argument sei. Der Grenzbeamte soll behauptet haben, dass eine Bescheinigung nach Abschnitt 38, die Delgado beantragt hatte, abgelehnt worden sei, und er (Delgado) nun die Wahl habe, entweder Namibia zu verlassen oder eingesperrt zu werden.
Nach der Urteilsverkündung meinte Delgados Anwältin Uno Katjipuka-Sibolile, der Teilerfolg vor dem Obersten Gerichtshof sei nicht das, was man sich erhofft habe, zumal Delgado zum Innenministerium zurückkehren müsse. „Wir haben dem Gericht dargelegt, wie feindselig sich das Innenministerium gegenüber Guillermo, seinem Ehemann und der gesamten Familie verhalten hat, wir wissen, was sie tun werden, sie werden den Antrag wieder ablehnen.“ Die Familie werde somit wieder gezwungen werden, erneut vor Gericht zu erscheinen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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