Dippenaar hat neuen Rechtsbeistand
Windhoek (hl/sno) • Jandré Dippenaar war seit dem 10. März des vergangenen Jahres ohne Rechtsbeistand, nachdem sich sein damaliger Anwalt Petrie Theron von „PD Theron & Associates“ aus dem Prozess zurückgezogen hatte. Dippenaar gab den Grund an, keine finanziellen Mittel mehr zu haben, mit denen er seine Rechtskosten decken könnte.
Dippenaars Antrag auf Rechtsbeistand vom Legal Assistance Centre (LAC) wurde im vergangenem April abgelehnt. Allerdings gab er vor dem Obergericht an, dass die Anwaltskanzlei „Van der Merwe-Greeff Andima Inc.“ ihn fortan in der Schadensersatzklage vertreten werden wird.
Nun kann der Zivilprozess von Annette Schlösinger, dem Vormund von der einzigen Überlebenden des Unglücks, Antonia Joschko, fortgesetzt werden. Dippenaar wird von Schlösinger auf ungefähr elf Millionen Namibia Dollar Schadenersatz verklagt.
Aussagen von zwei Zeugen sind Teil der Schadensersatzklage gegen Dippenaar. Der im vergangene Jahr verstorbene Apollus Motinga, ein Verkehrspolizist aus Swakopmund, sagte in seiner eidesstattlichen Erklärung aus, dass er in Swakopmund auf Streife war, als ein Mann ihn anhielt und über einen Fahrer informierte, der äußerst rücksichtslos fuhr. Motinga zufolge „bat der Mann ihn, das Fahrzeug anzuhalten“ und mit dem Fahrer zu sprechen. Motinga und ein Mitglied der Swakopmunder Nachbarschaftswache, Dewald Swart, fingen Dippenaar in Swakopmund ab und erteilen ihm eine verbale Verwarnung. Nach den Aussagen der Zeugen soll Dippenaar sich daraufhin reuevoll bei den beiden Beamten entschuldigt und versprochen haben, „es nicht wieder zu tun“.
Neben der zivilrechtlichen Forderung muss sich Dippenaar auch mit sechs Anklagen wegen Mordes, einer Anklage wegen rücksichtslosen Fahrens und Fahren ohne Führerschein verantworten.
Dippenaars Antrag auf Rechtsbeistand vom Legal Assistance Centre (LAC) wurde im vergangenem April abgelehnt. Allerdings gab er vor dem Obergericht an, dass die Anwaltskanzlei „Van der Merwe-Greeff Andima Inc.“ ihn fortan in der Schadensersatzklage vertreten werden wird.
Nun kann der Zivilprozess von Annette Schlösinger, dem Vormund von der einzigen Überlebenden des Unglücks, Antonia Joschko, fortgesetzt werden. Dippenaar wird von Schlösinger auf ungefähr elf Millionen Namibia Dollar Schadenersatz verklagt.
Aussagen von zwei Zeugen sind Teil der Schadensersatzklage gegen Dippenaar. Der im vergangene Jahr verstorbene Apollus Motinga, ein Verkehrspolizist aus Swakopmund, sagte in seiner eidesstattlichen Erklärung aus, dass er in Swakopmund auf Streife war, als ein Mann ihn anhielt und über einen Fahrer informierte, der äußerst rücksichtslos fuhr. Motinga zufolge „bat der Mann ihn, das Fahrzeug anzuhalten“ und mit dem Fahrer zu sprechen. Motinga und ein Mitglied der Swakopmunder Nachbarschaftswache, Dewald Swart, fingen Dippenaar in Swakopmund ab und erteilen ihm eine verbale Verwarnung. Nach den Aussagen der Zeugen soll Dippenaar sich daraufhin reuevoll bei den beiden Beamten entschuldigt und versprochen haben, „es nicht wieder zu tun“.
Neben der zivilrechtlichen Forderung muss sich Dippenaar auch mit sechs Anklagen wegen Mordes, einer Anklage wegen rücksichtslosen Fahrens und Fahren ohne Führerschein verantworten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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