Dolmetscher-Prüfung verlangt
Gerichtsdolmetscher fürchten schärfere Zugangsbedingungen
Stuttgart (dpa) - Gerichtsdolmetscher tragen mit ihrer Arbeit zu einem gerechten Prozess bei. Sie ermöglichen, dass Angeklagte ohne deutsche Sprachkenntnisse sich in Verhandlungen äußern und auch befragt werden können. Doch Vertreter des Berufsstandes befürchten einen Aderlass.
„Der Bund verlangt seit Anfang letzten Jahres von allen fast 13 000 Dolmetschern, und die Bundesländer von 24 000 Übersetzern in Deutschland eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung für die allgemeine Beeidigung“, sagte Evangelos Doumanidis, Chef des Verbands allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg (VVU). „Die Mühe wollen sich altgediente Kollegen nach Jahrzehnten nicht mehr machen“, sagte der Griechisch-Dolmetscher der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Das Dolmetschergesetz ist hochumstritten. Laut Doumanidis teilen die kleinen Berufsverbände seine Kritik. Der Zusammenschluss der Assoziierten Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland (ADÜ) hat bereits Klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Das Bundesjustizministerium will mit dem neuen Gesetz die Qualität der Leistungen der Dolmetscher steigern. Bislang konnten sich Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch in Ländern mit geringen Anforderungen beeidigen lassen und sich im gesamten Bundesgebiet auf diese Beeidigung berufen.
Nun ist ein einheitlicher Anforderungskatalog mit einer Dolmetscherprüfung verbindlich zu beachten. Bis Ende 2026 läuft - mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen - eine Übergangsfrist. Danach können Dolmetscher, wenn sie nicht die neuen Kriterien erfüllen, nur noch ad hoc für einen Prozess vereidigt werden.
„Der Bund verlangt seit Anfang letzten Jahres von allen fast 13 000 Dolmetschern, und die Bundesländer von 24 000 Übersetzern in Deutschland eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung für die allgemeine Beeidigung“, sagte Evangelos Doumanidis, Chef des Verbands allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg (VVU). „Die Mühe wollen sich altgediente Kollegen nach Jahrzehnten nicht mehr machen“, sagte der Griechisch-Dolmetscher der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Das Dolmetschergesetz ist hochumstritten. Laut Doumanidis teilen die kleinen Berufsverbände seine Kritik. Der Zusammenschluss der Assoziierten Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland (ADÜ) hat bereits Klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Das Bundesjustizministerium will mit dem neuen Gesetz die Qualität der Leistungen der Dolmetscher steigern. Bislang konnten sich Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch in Ländern mit geringen Anforderungen beeidigen lassen und sich im gesamten Bundesgebiet auf diese Beeidigung berufen.
Nun ist ein einheitlicher Anforderungskatalog mit einer Dolmetscherprüfung verbindlich zu beachten. Bis Ende 2026 läuft - mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen - eine Übergangsfrist. Danach können Dolmetscher, wenn sie nicht die neuen Kriterien erfüllen, nur noch ad hoc für einen Prozess vereidigt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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