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Die hoërhof in Windhoek het vandeesweek uitspraak gelewer in 'n dringende aansoek wat handel oor die toesig van 'n agtjarige seun. Foto Argief
Die hoërhof in Windhoek het vandeesweek uitspraak gelewer in 'n dringende aansoek wat handel oor die toesig van 'n agtjarige seun. Foto Argief

Dringlichkeitsantrag genehmigt

Gericht entscheidet das Kind bleibt vorerst beim Vater
Ein Junge der seit 2018 seinen Hauptwohnsitz bei seiner Mutter in Südafrika hat, muss nun nach einen zeitlichen Gerichtsentschluss vorübergehend bei seinem Vater in Namibia wohnen. Dies wiederspricht jedoch einem Bericht einer Sozialarbeiterin, die die Umstände untersucht hatte.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

In dem Gerichtsverfahren zwischen zwei Elternteilen um das Sorgerecht für ihren achtjährigen Sohn entschied das Gericht in dieser Woche, dass der Hauptwohnsitz des Jungen von seinem Wohnort bei seiner Mutter und seinem Halbbruder in Südafrika zu seinem Vater in Windhoek verlegt werden muss. Das Urteil stand im krassen Gegensatz zum Bericht eines leitenden Sozialarbeiters, der empfohlen hatte, dass der Junge bei seiner Mutter bleiben sollte.

„Das Gericht stellt fest, dass es im besten Interesse des Kindes ist, dass es in Namibia bleibt, wo es ein vollwertiger Bürger ist. Es wäre falsch, wenn dieses Gericht einen minderjährigen Staatsbürger dieses Landes in ein anderes Land schicken würde, in dem er sich illegal aufhalten und als illegaler Ausländer gelten würde", so der Richter.

Sibeyas Urteil

Die gerichtliche Anordnung ist jedoch nur vorübergehend, bis das zuständige Gericht eine Entscheidung über den Hauptwohnsitz des Jungen trifft. Die Entscheidung erging, nachdem der Vater des Jungen einen Eilantrag an das Gericht gestellt hatte, in dem er verlangte, dass sein Sohn bei ihm bleibe und nicht zu seiner Ex-Frau nach Südafrika zurückkehrt.

Er begründete dies mit der Behauptung, sie sei wegen einer psychischen Störung in eine Einrichtung eingewiesen worden, habe Selbstmordabsichten und sei vor kurzem aus der gemeinsamen Wohnung mit ihrem neuen Ehemann ausgezogen und lebe derzeit bei ihren Eltern.

Die Mutter bestritt die Vorwürfe und versicherte dem Gericht, dass sie ihre Depression unter Kontrolle habe. Sie argumentierte weiter, dass sie aus dem Haus, das sie mit ihrem zweiten Mann teilt, ausziehen musste, da er sie angeblich körperlich misshandelt hat.

Rat einer Sozialarbeiterin

Das Obergericht ordnete an, die Umstände des Kindes zu untersuchen und Empfehlungen zum Sorgerecht abzugeben. Daraufhin führte eine Sozialarbeiterin eine Untersuchung durch und legte dem Gericht anschließend einen Bericht vor. Sie stellte fest, dass sich die Mutter derzeit in einem stabileren Umfeld befinde und Schritte zur Verbesserung ihrer persönlichen Umstände unternommen habe.

„Die Befürchtung, dass die Antragsgegnerin psychisch krank und suizidgefährdet ist, wurde zurückgewiesen, da sie die nötige Hilfe in Anspruch genommen hat und ihre Depressionen nun gut in den Griff bekommt. Sie hat auch die notwendige Unterstützung", heißt es in dem Bericht. Der Bericht empfahl ferner, dass der Vater weiterhin angemessenen Zugang zu seinem Kind haben und es regelmäßig sehen sollte.

Sorge um die Sicherheit

Sibeya wies in seinem Urteil darauf hin, dass die Schlussfolgerungen der Sozialarbeiterin nicht durch die festgestellten Fakten des Falles gestützt werden. „Die Sorge um die Sicherheit des Kindes, wie gering sie auch sein mag, kann nicht ignoriert werden. Die anerkannte Tatsache, dass der Antragsgegner aufgrund von Depressionen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wurde, spricht meiner Meinung nach ebenfalls für eine Bewilligung des Antrags", heißt es in dem Urteil.

Die Mutter des Jungen ist vor kurzem in eine andere Stadt in Südafrika gezogen, um von ihrem jetzigen Ehemann wegzukommen, und das Gericht entschied, dass dies ein weiterer Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss. „Es genügt zu sagen, dass es im Interesse des Kindes wäre, an einem ihm vertrauten Ort zu leben und nicht an einem fremden Ort".

Die Mutter hat weiterhin Zugang zu ihrem Kind und kann es regelmäßig sehen, bis ein Gericht eine endgültige Entscheidung über den Hauptwohnsitz des Jungen trifft.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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