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Drohungen untersagt

Gericht verbietet Amushelelo Hetzerei
Im vergangenen Monat hatte Namib Mills bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Aktivisten Amushelelo erwirkt. Nun untersagt ihm das Obergericht in Windhoek auch die Äußerung aufwieglerischer Parolen und Drohungen.
Kristien Kruger
Am Montag wurde es dem Aktivisten Michael Amushelelo und seiner Organisation gerichtlich untersagt, Drohungen gegen Namib Mills auszusprechen. Dazu gehören Kampfansagen, dass er sie zerstören, ihre Operationen einstellen und die Firma „finanziell ausbluten lassen“ werde. Amushelelo sowie seinen Unterstützern beziehungsweise Mitgliedern der Namibia Economic Freedom Fighters (NEFF) ist es außerdem landesweit verboten, den Ein- oder Ausgang des Geländes von Namib Mills zu blockieren oder den Betrieb in irgendeiner Weise zu behindern. Die Unterlassungserklärung verbietet außerdem illegale Demonstrationen, Belästigung oder Einschüchterung von Mitarbeitern, Kunden, Dienstleistern oder Besuchern von Namib Mills.

Das Obergericht in Windhoek hatte es Amushelelo bereits im April vorläufig untersagt, sich den Räumlichkeiten von Namib Mills näher als 70 Meter zu nähern. Namib Mills hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem Amushelelo auf seinem Facebook-Profil mehrere Drohungen ausgesprochen hatte, in denen er dem Unternehmen indirekt Rassismus vorwarf und andeutete, dass ds Unternehmen seine Mitarbeiter unmenschlich behandele. Abgesehen von seinem Post auf Facebook kam Amushelelo den Gerichtsunterlagen zufolge auch mehrmals zu dem Gelände von Namib Mills und blockierte die Einfahrt, so dass die Lastwagen des Unternehmens weder ein- noch ausfahren konnten.

„Ein endgültiges Verbot scheint der einzige Rechtsbehelf zu sein, der dem Antragsteller zur Verfügung steht“, sagte Richterin Hannelie Prinsloo in ihrem Urteil, das gestern vor dem Obersten Gerichtshof verkündet wurde. Sie wies weiter darauf hin, dass das Verbot nicht mit dem Ziel erlassen werde, Amushelelo zum Schweigen zu bringen oder sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu verletzen. „Die Meinungsfreiheit ist Eckpfeiler unserer Gesellschaft, aber wenn die Meinungsfreiheit im Widerspruch zu anderen Grundrechten steht und zu rechtswidrigem oder kriminellem Verhalten führt, stellt dies einen Verstoß gegen unsere Verfassung dar.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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