Ehemaliger Polizist ist ein Dieb
Staatskläger verlassen sich ohne Erfolg auf Indizien für Betrug
Windhoek (krk/ste) • Der ehemalige Polizeibeamte, Ricardo Nestor, behauptete unter dem Eindruck gewesen zu sein, dass die Bank einen Fehler gemacht habe, als sie 720 000 N$ auf sein Konto überwiesen hatte. Er konnte nicht der Versuchung widerstehen, das Geld zu verwenden. Er soll innerhalb eines Monats das gesamte Geld abgehoben und Teile davon in Kryptowährungen investiert haben, bis nur noch etwa 300 N$ übrigblieben.
Nestor wurde am vergangenen Donnerstag vom Obergericht in Windhoek des Diebstahls und der Geldwäsche für schuldig befunden. Er bleibt in Haft und wird am 23. September erneut vor dem Obergericht in Windhoek erscheinen.
Nestor war nach seiner Verhaftung im Jahr 2019 ursprünglich in zehn Anklagepunkten angeklagt worden, wurde aber während seines Prozesses bereits von sechs der Anklagen freigesprochen und am Donnerstag wurde er von zwei weiteren der vier verbliebenen Klagen freigesprochen.
Im Betrugsvorwurf gilt er als unschuldig, wurde aber wegen Diebstahls als alternative Anklage für schuldig erklärt. Außerdem wurde er der Geldwäsche für schuldig befunden, jedoch nicht der Fälschung sowie Urkundenfälschung.
Angebliches Hacken
Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, Nestor habe im Oktober 2019 den Computer eines Bauunternehmens in Walvis Bay gehackt und eine gefälschte Rechnung an einen Kunden beziehungsweise ein anderes Unternehmen gesandt. Auf der gefälschten Rechnung sollen die Bankdaten auf Nestors Konto geändert worden sein.
Der Direktor des Bauunternehmens hatte eine verdächtige E-Mail angeklickt und letztendlich fand ein IT-Spezialist ein Programm auf dem betroffenen Computer, welches den Fernzugriff auf die Daten des Rechners ermöglichte. Behörden kamen Nestor auf die Spur, nachdem die Bank kontaktiert wurde, um das Konto zu identifizieren, auf welches die Rechnung geändert worden war.
Nestors Geräte wurden daraufhin beschlagnahmt und forensisch untersucht, aber es wurde nichts gefunden, was ihn mit dem Hacking oder der gefälschten Rechnung in Verbindung brachte.
Indizien allein reichen nicht aus
In ihrem Urteil wies Christiaan darauf hin, dass sich die Staatsanwaltschaft weitgehend auf Indizien stützte und es nicht genügend Beweise gab, um Nestor der Fälschung oder des Betrugs schuldig zu sprechen: „Seine Beteiligung begann erst, nachdem das Geld überwiesen worden war.“
Christiaan betonte, dass eine der Voraussetzungen für eine bewiesene Betrugsschuld darin besteht, dass eine falsche Darstellung gemacht wurde, um Geld zu erhalten. Dies konnten die Staatsankläger nicht beweisen. Ferner liege es an den Klägern, Beweise für eine Klage zu erbringen, die jeglichen redlichen Zweifel ausschließen. Dies sei dem Staat in Bezug auf die Anklagen wegen Betrugs und Fälschung nicht gelungen.
Das Gericht ist überzeugt, dass Nestors Darstellung der Wahrheit entspricht.
Nestor wurde am vergangenen Donnerstag vom Obergericht in Windhoek des Diebstahls und der Geldwäsche für schuldig befunden. Er bleibt in Haft und wird am 23. September erneut vor dem Obergericht in Windhoek erscheinen.
Nestor war nach seiner Verhaftung im Jahr 2019 ursprünglich in zehn Anklagepunkten angeklagt worden, wurde aber während seines Prozesses bereits von sechs der Anklagen freigesprochen und am Donnerstag wurde er von zwei weiteren der vier verbliebenen Klagen freigesprochen.
Im Betrugsvorwurf gilt er als unschuldig, wurde aber wegen Diebstahls als alternative Anklage für schuldig erklärt. Außerdem wurde er der Geldwäsche für schuldig befunden, jedoch nicht der Fälschung sowie Urkundenfälschung.
Angebliches Hacken
Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, Nestor habe im Oktober 2019 den Computer eines Bauunternehmens in Walvis Bay gehackt und eine gefälschte Rechnung an einen Kunden beziehungsweise ein anderes Unternehmen gesandt. Auf der gefälschten Rechnung sollen die Bankdaten auf Nestors Konto geändert worden sein.
Der Direktor des Bauunternehmens hatte eine verdächtige E-Mail angeklickt und letztendlich fand ein IT-Spezialist ein Programm auf dem betroffenen Computer, welches den Fernzugriff auf die Daten des Rechners ermöglichte. Behörden kamen Nestor auf die Spur, nachdem die Bank kontaktiert wurde, um das Konto zu identifizieren, auf welches die Rechnung geändert worden war.
Nestors Geräte wurden daraufhin beschlagnahmt und forensisch untersucht, aber es wurde nichts gefunden, was ihn mit dem Hacking oder der gefälschten Rechnung in Verbindung brachte.
Indizien allein reichen nicht aus
In ihrem Urteil wies Christiaan darauf hin, dass sich die Staatsanwaltschaft weitgehend auf Indizien stützte und es nicht genügend Beweise gab, um Nestor der Fälschung oder des Betrugs schuldig zu sprechen: „Seine Beteiligung begann erst, nachdem das Geld überwiesen worden war.“
Christiaan betonte, dass eine der Voraussetzungen für eine bewiesene Betrugsschuld darin besteht, dass eine falsche Darstellung gemacht wurde, um Geld zu erhalten. Dies konnten die Staatsankläger nicht beweisen. Ferner liege es an den Klägern, Beweise für eine Klage zu erbringen, die jeglichen redlichen Zweifel ausschließen. Dies sei dem Staat in Bezug auf die Anklagen wegen Betrugs und Fälschung nicht gelungen.
Das Gericht ist überzeugt, dass Nestors Darstellung der Wahrheit entspricht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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