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High court Photo: file
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Eigenverteidigung ohne Erfolg

Altpolizist auch wegen Körperverletzung schuldig befunden
Der ehemaliger NamPol-Ermittler Morgan Plaaitjie bekannte sich in vier Anklagepunkten, für die er vor Gericht stand, für schuldig. Nun hat ein Richter ihn wegen eines weiteren Delikts, zu dem er auf unschuldig plädiert hatte, ihn für schuldig befunden. Der Angeklagte vertrat sich vor Gericht selber.
Rita Kakelo
Von Rita Kakelo

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Einen Monat nachdem sich ein ehemaliger Ermittlungsbeamter der Polizeieinheit für geschlechtsspezifische Gewalt (GBV) des Mordes an der Mutter seiner Kinder schuldig bekannt hatte, wurde er auch in einem anderen Fall der Körperverletzung für schuldig befunden. Morgan Plaaitjie (46) gab zu, dass er Yvette Louw (38) im Juni 2021 in ihrem Haus in Keetmanshoop mit einem Messer erstochen hatte. Er bekannte sich in vier Anklagepunkten schuldig, darunter Mord, vorsätzliche schwere Körperverletzung, Verstoß gegen eine Schutzanordnung und vorsätzliche Sachbeschädigung. In Bezug auf die Anklage wegen Angriff durch Bedrohung bekannte er sich auf nicht schuldig.

Richterin Dinnah Usiku befand ihn jedoch am Donnerstag vor dem Obergericht in Windhoek auch in diesem Anklagepunkt für schuldig. Plaaitjie, der 18 Jahre lang als Ermittlungsbeamter bei der namibischen Polizei (NamPol) tätig war, soll gegenüber Louw Todesdrohungen ausgesprochen haben. Er bestritt jedoch, den Eindruck erweckt zu haben, dass er die Drohungen gegen sie auch ausführen würde.

Nachbarin sagt aus

Nach Angaben der Nachbarin Isalinda Vries sah sie das Paar öfters mit ihren gemeinsamen Kindern zusammen und dass trotz einer zwei Jahre alten Schutzanordnung, die Louw gegen ihn erwirkt hatte. Am 7. Mai 2021 kam es jedoch zu einem Wortwechsel zwischen den beiden, nachdem Louw beschuldigt worden war, untreu zu sein. „Ich war gegen 23.00 Uhr zu Hause, als ich hörte, wie Louw Plaatjie anschrie: „,Schlag mich, wie du es immer tust'. Ich ging sofort nach draußen und rief ihr zu, sie solle zu mir nach Hause kommen. Ich wies sie an, das Tor hinter sich zu schließen, während er ihr hinterherlief.“ Vries rief daraufhin die Polizei. Im Kreuzverhör beharrte sie darauf, dass sie ihn an diesem Tag die Worte „Ich werde dich töten“ habe sagen hören. Louw wurde 49 Tage später ermordet.

„Dieses Gericht musste sich auf die Aussage eines einzigen Zeugen verlassen und meiner Meinung nach war die Aussage des Zeugen in allen wesentlichen Punkten klar und zufriedenstellend. Es besteht daher kein Zweifel daran, dass sich die Ereignisse so abgespielt haben, wie sie von der Zeugin beschrieben wurden", heißt es in Usikus Urteil.

Plaaitjie im Zeugenstand

Nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, beschloss Plaatjie zu seiner eigenen Verteidigung auszusagen. Er gab zu, dass er und Louw sich trotz der Schutzanordnung bei zahlreichen Gelegenheiten in der Öffentlichkeit trafen, manchmal um Unterhaltszahlungen für ihre Kinder zu leisten. „Sie sollte auch auf meiner Farm besuchen kommen und dort ein paar Tage mit den Kindern bleiben“, fügte Plaaitjie hinzu. Ihm zufolge ging er zu Louws Haus, um sein Telefon zu holen, und aus Wut schlug er den Fernseher auf den Boden. „Als die Polizei auftauchte, erklärte ich ihnen die Situation und sie verließen wieder das Grundstück.

Plaatjie argumentierte, dass der fragliche Vorfall nicht das Element der Gefahr enthielt und dass die Verstorbene deshalb zu diesem Zeitpunkt nicht verängstigt gewesen sein konnte. Dennoch befand das Gericht Plaatjies wegen Körperverletzung durch Bedrohung für schuldig und stellte fest, dass er die Worte „Ich werde dich töten“ nicht nur geäußert, sondern auch Tage später in die Tat umgesetzt hatte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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