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Maren de Klerk
Maren de Klerk

Ein Fisch geht ins Netz

De Klerk für 50 000 N$ Kaution auf freiem Fuß
Der seit Jahren flüchtige, namibische Rechtsanwalt und im Fishrot implizierte Marén de Klerk wurde beinahe schon durch einen Zufall in Südafrika festgenommen. Bei einem Treffen mit just der Polizeieinheit, die nach ihm fahndete, nahm man de Klerk wegen einer anderen Betrugsklage gegen einen anderen, ehemaligen Rechtsanwalt, fest.
Ellanie Smit
Von Ellanie Smit

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Dem Kautionsantrag des flüchtigen, im Fishrot-Korruptionsskandal Verdächtigen, Marén de Klerk - der seinen Namen kürzlich in Michael geändert hatte - wurde am vergangenen Freitag vor dem Magistratsgericht in Paarl stattgegeben.

De Klerk wurde in Südafrika gefasst, wohin er nach Bekanntwerden des Fishrot-Korruptionsskandals geflohen war. Er wurde gegen eine Kaution von 50 000 Rand/Namibia Dollar (N$) freigelassen und seine Auslieferungsanhörung wird voraussichtlich am 26. September dieses Jahres beginnen. De Klerk wird in Namibia von der Polizei gesucht, wo er im Zusammenhang mit dem Fishrot-Skandal des Betrugs, der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität beschuldigt wird.

Bei seiner Kautionsanhörung beteuerte er seine Unschuld in dieser Angelegenheit und sagte, er habe unwissentlich zur angeblichen Korruption seiner Mitangeklagten beigetragen. Oberrichter Morajee Naik ordnete an, dass de Klerk seine namibischen und südafrikanischen Pässe und Reisedokumente an die südafrikanische Polizei übergibt. Er darf auch keine neuen Reisedokumente beantragen, außer aus Gründen, die seine Anwesenheit in Südafrika für die Dauer seiner Kautionsverhandlung regeln.

„Sollte de Klerk es für notwendig erachten, sich an das Innenministerium zu wenden, muss er sich an seinen Anwalt wenden, der den leitenden Ermittlungsbeamten von Interpol, Willem van der Heever, informieren wird“, heißt es in Naiks Urteil. Der Aussprache zufolge muss sich de Klerk täglich zwischen 07:00 und 19:00 Uhr bei der Polizeistation Groot Drakenstein zwischen Paarl und Franschoek melden.

Das Gericht ordnete außerdem an, dass van der Heever wöchentlich Berichte über die eingehaltene Meldepflicht von de Klerk erhalten muss. De Klerk wurde außerdem angewiesen, seinen Wohnsitz in Stellenbosch zwischen 20:00 und 07:00 Uhr morgens nicht zu verlassen. Außerdem muss er bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens an allen Gerichtsverfahren teilnehmen.

Kaution genehmigt

Nach Angaben der südafrikanischen Tageszeitung Mail & Guardian hob der Richter hervor, dass de Klerk freiwillig unter Eid ausgesagt und detaillierte Informationen über seine Bewegungen in und aus Südafrika in den letzten drei Jahren geliefert habe. Naik wies auch darauf hin, dass de Klerk die Möglichkeit hatte zu fliehen, als er im Rahmen einer Initiative zum Schutz von Whistleblowern in Sansibar Zuflucht suchte, sich aber dann für Südafrika entschied.

Auch hatten die südafrikanische Staatsanwaltschaft und die südafrikanische Polizei es versäumt, de Klerk zu verhaften, nachdem schon am 1. Februar 2022 ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Beide Instanzen kannten auch de Klerks physischen Aufenthaltsort (Adresse) und hatten seine Telefonnummer.

De Klerk hatte eine Klage gegen einen vormaligen Rechtsanwalt, Ben van Heerden, wegen Betrugs eingereicht und wurde so bei einem Treffen mit den Hawks schlussendlich wegen des Interpol Haftbefehls und des Auslieferungsantrags von Namibia in der vergangenen Woche in Südafrika von den Hawks, festgenommen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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