Ein Strzelecki-Mordangeklagter freigesprochen
Windhoek (NMH/sno) – In dem Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft gegen Simon Shidute und Fabianus Lazarus, die beide sich wegen sechs Anklagepunkten im Strzelecki-Mordprozess verantworten müssen, wurde Lazarus von zwei Mordanklagen freigesprochen.
Der Staat konnte in seiner Beweisführung keinen Zusammenhang feststellen und/oder nicht ausreichende Beweise aufbringen, die Lazarus in Verbindung mit Roswitha Strzeleckis Tod bringen konnten. Roswitha soll nach Angaben der Gerichtsunterlagen erwürgt worden sein. Auch die zweite Mordklage gegen Lazarus im Zusammenhang mit dem Mord an Siegfried Strzelecki wurde fallen gelassen, da die Staatsanwaltschaft auch hier behauptet, dass es nicht genügend Beweise für diese Anklage gebe.
Während der Verhandlung hat Lazarus’ Rechtsvertreter Richter Christie Liebenberg darum gebeten, eine Anklage wegen Verschwörung fallen zu lassen, da es sich, seiner Meinung nach, um eine Verdoppelung der Anklage handelt. Ihm zufolge ist die Planung des angeblichen Raubüberfalls offensichtlich und sind daher die Anklage des „versuchten Einbruchs“ und die der ,,Absicht einen Diebstahl zu begehen“ dieselben.
Engelbrecht ist auch der Ansicht, dass Lazarus nicht wegen Behinderung der Justiz angeklagt werden könne, da er ausgesagt hat, dass seine Freundin seine Kleidung und Schuhe (die das Gericht als Beweismittel betrachtet) nach dem Vorfall in Wasser aufweichen ließ. Der Staat behauptet, beide Angeklagten hätten sich nach dem Raubüberfall die Hände im Meerwasser gewaschen, was eine Behinderung der Justiz darstelle.
Lazarus bekannte sich des Diebstahls schuldig, plädierte jedoch auf die Anklagen des versuchten Einbruchs, Verschwörung und Behinderung der Justiz auf nicht schuldig.
Simon Shidutes Rechtsvertreter behauptete in Bezug auf die gegen seinen Klienten erhobene Mordanklage, dass Shidute nicht die Absicht gehabt habe, Roswitha zu töten und fügte hinzu, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft für diese Anklage unzureichend seien
Der Staat habe es auch nicht geschafft, die Anwesenheit des Angeklagten bei einem Treffen zwischen den Einbrechern nachzuweisen. Nach Ansicht der Rechtsvertreter von Shidute ist der Vorwurf der Verschwörung daher ebenfalls grundlos.
Auf die Anklagen der Behinderung der Justiz und des versuchten Einbruchs bekannte Shidute sich schuldig. Der Fall wurde auf den 12. Oktober vertagt.
Der Staat konnte in seiner Beweisführung keinen Zusammenhang feststellen und/oder nicht ausreichende Beweise aufbringen, die Lazarus in Verbindung mit Roswitha Strzeleckis Tod bringen konnten. Roswitha soll nach Angaben der Gerichtsunterlagen erwürgt worden sein. Auch die zweite Mordklage gegen Lazarus im Zusammenhang mit dem Mord an Siegfried Strzelecki wurde fallen gelassen, da die Staatsanwaltschaft auch hier behauptet, dass es nicht genügend Beweise für diese Anklage gebe.
Während der Verhandlung hat Lazarus’ Rechtsvertreter Richter Christie Liebenberg darum gebeten, eine Anklage wegen Verschwörung fallen zu lassen, da es sich, seiner Meinung nach, um eine Verdoppelung der Anklage handelt. Ihm zufolge ist die Planung des angeblichen Raubüberfalls offensichtlich und sind daher die Anklage des „versuchten Einbruchs“ und die der ,,Absicht einen Diebstahl zu begehen“ dieselben.
Engelbrecht ist auch der Ansicht, dass Lazarus nicht wegen Behinderung der Justiz angeklagt werden könne, da er ausgesagt hat, dass seine Freundin seine Kleidung und Schuhe (die das Gericht als Beweismittel betrachtet) nach dem Vorfall in Wasser aufweichen ließ. Der Staat behauptet, beide Angeklagten hätten sich nach dem Raubüberfall die Hände im Meerwasser gewaschen, was eine Behinderung der Justiz darstelle.
Lazarus bekannte sich des Diebstahls schuldig, plädierte jedoch auf die Anklagen des versuchten Einbruchs, Verschwörung und Behinderung der Justiz auf nicht schuldig.
Simon Shidutes Rechtsvertreter behauptete in Bezug auf die gegen seinen Klienten erhobene Mordanklage, dass Shidute nicht die Absicht gehabt habe, Roswitha zu töten und fügte hinzu, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft für diese Anklage unzureichend seien
Der Staat habe es auch nicht geschafft, die Anwesenheit des Angeklagten bei einem Treffen zwischen den Einbrechern nachzuweisen. Nach Ansicht der Rechtsvertreter von Shidute ist der Vorwurf der Verschwörung daher ebenfalls grundlos.
Auf die Anklagen der Behinderung der Justiz und des versuchten Einbruchs bekannte Shidute sich schuldig. Der Fall wurde auf den 12. Oktober vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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