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Das Dora !Nawas Hegegebiet war einer der Antragsteller des Dringlichkeitsantrags. Foto: PIPER & HEALTH TRAVEL
Das Dora !Nawas Hegegebiet war einer der Antragsteller des Dringlichkeitsantrags. Foto: PIPER & HEALTH TRAVEL

Erneuter Sieg für Hegegebiete

Berg- und Straßenbauaktivitäten in Tourismusgebiet gestoppt
Interessenträger eines Hegegebiets, die im August erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Timoteus Mashuna eingereicht hatten, haben nun einen weiteren Erfolg gegen eine andere Bergbaukonzession erlangt. Die verantwortliche Richterin verbot alle an dem Minen-Claim betroffenen Personen oder Unternehmen mit irgendwelche Straßen- oder Bergwerkaktivitäten fortzufahren.
Ellanie Smit
Von Ellanie Smit

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek



Am Mittwoch erließ das Obergericht eine einstweilige Verfügung, die es Ottilie Ndimulunde untersagt, auf ihren Bergbaukonzessionen im Gebiet um Khorixas Bergbau zu betreiben und eine Zugangsstraße oder irgend etwas anderes dort zu bauen. Dies geschieht in Erwartung einer Überprüfung ihrer Umweltverträglichkeitsbescheinigung (Environmental Clearance Certificate, ECC), ob diese (Bescheinigung) ausgesetzt oder annulliert werden soll. Kürzlich haben die Doro !Nawas Conservancy, die Ûibasen Twyfelfontein Conservancy, die ≠Aodaman Traditional Authority und das Unternehmen Ultimate Safaris einen Eilantrag gegen Ndimulunde gestellt, um eine einstweilige Verfügung für ihre Bergbaugebiete zu erhalten (AZ berichtete).



Die beiden Hegegebiete sind Teil eines gemeinsam verwalteten Areals, während mit Ultimate Safaris und den Hegegebieten separate Vereinbarungen bestehen. Richter Esi Schimming-Chase sagte in ihrem Urteil, dass die Antragsteller einen dringenden Rechtsbehelf beantragten, um die Bergbauaktivitäten von Ndimulunde bis zu einer Entscheidung im Sinne des Umweltmanagementgesetzes und bis zur Entscheidung über einen Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der Eintragung ihres Bergbauanspruchs, sowie die Ausstellung eines ECC im Sinne des Umweltgesetzes, auszusetzen.



Die ECC ermöglichte die Aufnahme von Bergbauarbeiten in einem Gebiet, in dem die Antragsteller bereits Infrastrukturen für touristische Aktivitäten entwickelt hatten und dies auch in Zukunft tun werden. Dieses Gebiet war auch eine bekannte Touristenattraktion und ist Lebensraum für das bedrohte Spitzmaulnashorn.



Arbeitsstopp



Schimming-Chase ordnete an, dass es Ndimulunde und allen Personen, die bei ihr angestellt sind oder auf ihre Anweisung hin handeln, bis zur Entscheidung des Umweltkommissars bzw. des Umweltministeriums im Sinne von Abschnitt 42 des Umweltmanagementgesetzes untersagt ist, schwere Maschinen, einschließlich Grader, Bagger und Kipper, zum Bau einer neuen Straße oder eines anderen Weges von der Bezirksstraße D2612 in westlicher Richtung zu ihren Schürfgebieten einzusetzen. Auch auf der Farm 535 Probeer dürfen keine neuen Straßen, Straßenarbeiten oder Fahrwege angelegt werden, und allen Personen, die als Arbeitgeber oder auf ihre Anweisung hin tätig sind, ist es ebenfalls untersagt, auf den Minen-Claims in irgendeiner Weise Bergbau zu betreiben oder weitere Aktivitäten jeglicher Art auf den Minen-Claims durchzuführen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-27

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