Fischrot-Panne: Kalkül oder peinlicher Fehler?
Anordnung einer Fußfessel verfassungswidrig
Damit Ricardo Gustavo auf Kaution freigelassen werden konnte, musste er zahlreiche Bedingungen einhalten. Darunter das Tragen einer standortüberwachenden Fußfessel. Nun stellt sich heraus, dass der Richter nicht berechtigt war, dies einzufordern. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein.
Ricardo Gustavo, einer der Fädenzieher im Fischrot-Fall, genießt entgegen der richterlichen Anordnung von Herman Oosthuizen seine Freilassung auf Kaution ganz ohne elektronische Fußfessel. Das Gerät, welches rund um die Uhr den Aufenthaltsort des international bekannten Briefkastenunternehmers überprüfen lassen sollte, ist nämlich nicht legal. Als Verfassungskrise betitelte die Anti-orruptionskommission die Bedingungen des Gerichts. Gustavo könne nicht wie ein Tier überwacht werden.
Dabei kam die Idee gar nicht von Richter Oosthuizen. Ricardo Gustavo, der unter Tränen aussagte, er möchte dringend Zeit mit seiner Familie verbringen, bot selbst an, eine elektronische Fußfessel mit Standorterkennung zu tragen und sogar das Gerät vollständig zu bezahlen. Oosthuizen forderte zusätzlich die Anbringung standortüberwachender Geräte an allen Fahrzeugen von Gustavo. Beide stimmten mit den Bedingungen überein und das Gericht lehnte die private Kostenübernahme ab und wollte selbst zahlen.
Eine Standortüberwachung war als unabdinglich erklärt worden, um zu verhindern dass sich der Angeklagte der Justiz entzieht. Die angolanischen Wurzeln und Kontakte Gustavos ließen schließlich eine Flucht über die Landesgrenze im Norden plausibel erscheinen. Aus diesem Grund sprach sich auch Antikorruptionskommissar Andreas Kanyangela klar gegen eine Genehmigung der Kaution aus. Zu verlockend sei es, einer ziemlich sicheren hohen Haftstrafe zu entgehen. Am 15. Dezember stimmte der Richter jedoch den 16 Bedingungen der Freilassung zu. Nach zwei Jahren Haft verließ Gustavo das Gefängnis in Windhoek.
Nun äußerte sich Emilia Nghikembua, Geschäftsführerin der Kommunikationsregulierungsbehörde Namibias (Communications Regulatory Authority of Namibia, CRAN) dazu. „Es gibt keinen gesetzlichen Rahmen, welches solch eine Anwendung der Standortüberwachung in Namibia vorsieht. Außerdem bestimmt der ehrenwerte Richter nicht den Typ des Gerätes, oder durch wen oder wie es ausgewählt werden sollte damit es effektiv in Namibia eingesetzt werden kann.“
Das bedeutet, aus der Fußfessel wird vermutlich nichts. Generalstaatsanwältin Martha Imalwa legte bereits Berufung gegen die Freilassung ein. Sie sieht einen schwerwiegenden Fehler beim Gericht, welches nie eine derartige Bedingung stellen konnte und zieht sogar ein geschicktes Kalkül des Angeklagten in Erwägung. Möglicherweise habe Gustavo das Gericht absichtlich mit dem Angebot für eine Fußfessel mit Standortüberwachung aufzukommen den Richter getäuscht, im vollen Wissen dass dies rechtlich nicht möglich ist. Ob geplant oder nicht, Oosthuizens Fehler könnte den Prozess weiter verlangsamen, sollte die Berufung angenommen werden.
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Allgemeine Zeitung
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