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Dies Themenfoto stammt aus der Zeit, bevor das Gericht Fotoaufnahmen der Angeklagten verbot.. Foto: NMH-Archiv
Dies Themenfoto stammt aus der Zeit, bevor das Gericht Fotoaufnahmen der Angeklagten verbot.. Foto: NMH-Archiv

Fishrot: Im Februar soll es losgehen

Oberrichter macht weiter - Shanghalas Argumente substanzlos
Die Plädoyerverhandlungen der Fishrot-Beschuldigten sind nach unzähligen Verzögerungen abgeschlossen worden. Ein letzter Versuch Shangalas, die Verhandlungen zu entgleisen, wird von Oberrichter Chinhengo abgewiesen.
Kristien Kruger
Von K. Kruger & R. Kakelo

(Verarbeitet von F. Steffen)



Fast ein Jahr, nachdem die Plädoyerverhandlungen der Fishrot-Beschuldigten mehrfach verzögert wurden, wurden diese letzte Woche am Obergericht in Windhoek wieder aufgenommen – nicht ohne neue Herausforderungen. Oberrichter Moses Chinhengo ließ keine weiteren Unterbrechungen zu, als Ex-Justizminister Sacky Shanghala erneut versuchte, den Beginn des Prozesses zu verzögern.



Am Freitag stellte Shanghala einen weiteren Antrag, der fast eine Verzögerung bewirkte. Er brachte wieder die Frage der Gerichtsbarkeit und die Ernennung von Richter Chinhengo vor. Diesmal beantragte er nach Abschnitt 317 der Strafprozessordnung das Verfahren wegen einer angeblichen Unregelmäßigkeit zu stoppen.



Richter Chinhengo wies den Antrag ab, weil es im Grunde ein wiederholter Antrag ist. Er erkannte „Missbrauch des Verfahrens“. Shanghala beschwerte sich, dass keiner seiner Anträge bewilligt werde. Der Richter entgegnete deutlich: „Wenn Sie ein gutes Argument vorbringen, bewillige ich es. Doch ohne Substanz führt es ins Nichts.“



Shanghala, Pius Mwatelulo und James Hatuikulipi sowie die von ihnen vertretenen Organisationen erklärten bereits am Mittwoch, dass sie ein Plädoyer nach § 106(1)(f) der Strafprozessordnung erwarten. Daher trug der Richter in ihrem Namen Unschuldsplädoyers ein.



In drei Tagen wurden insgesamt 42 Anklagepunkte verhandelt, darunter Korruption, Betrug und Steuerhinterziehung. Shanghala und Ex-Fischereiminister Bernhard Esau müssen sich vor allem wegen Amtsmissbrauchs und der Annahme von Belohnungen verantworten. Sie sollen ihre öffentlichen Ämter zur persönlichen Bereicherung ausgenutzt haben. Laut Anti-Korruptionsgesetz sollen Ricardo Gustavo, Tamson Hatuikulipi und elf Unternehmen mit Shanghala und Esau Straftaten verabredet haben. Auch Nebenklagen wie Bestechung und Machtmissbrauch sind Teil der umfangreichen Anklageschrift.



Am Freitag behandelte das Gericht die Anklagepunkte 10 bis 42, darunter Betrug, Geldwäsche, Behinderung der Justiz und Verschwörung. Die Anklagen umfassen zudem korrupte Machenschaften und den Missbrauch öffentlicher Ämter. Bernhard Esau, Mike Nghipunya, Tamson Hatuikulipi, Phillipus Mwapopi und Otneel Shuudifonya plädierten auf „nicht schuldig“.



Shanghala, James Hatuikulipi und Pius Mwatelulo weigerten sich jedoch, ein Plädoyer abzugeben. Sie begründeten dies mit der angeblichen Unzuständigkeit des Gerichts. Ihre Weigerung steht im Zusammenhang mit der Ernennung Chinhengos, deren Rechtmäßigkeit sie weiter infrage stellen.



Die Verhandlungen wurden schließlich auf den 4. Februar vertagt. Bis dahin werden wohl weitere Diskussionen über die Zuständigkeit des Gerichts erwartet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-18

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