Fishrot-Prozess erneut ins nächste Jahr vertagt
Windhoek (krk/sno) • Der Fishrot-Prozess wurde gestern erneut auf den 14. Februar 2023 vertagt. Es geht um einen anhängigen Antrag eines der Fishrot-Angeklagten beim Obersten Gerichtshof in Windhoek, der das Hauptverfahren bereits seit Monaten stagniert und verzögert.
Nachdem die namibischen Gerichte sich schwer taten, einen Richter für den Fishrot-Hauptprozess zu bestimmen, und Oberrichter Petrus Damaseb intervenierte und entschied, dass Kobus Miller der vorsitzende Richter sein sollte, hoffte die Öffentlichkeit und auch die betroffenen Parteien, dass der Prozess bald beginnen würde.
Ricardo Gustavo und sein Rechtsvertreter, Trevor Brockerhoff, deuteten unmittelbar nach Millers Ernennung an, dass sie einen Antrag stellen würden, damit sich Miller aus dem Fall zurückziehe.
Der Grund dafür war, dass Miller einen von Gustavos Kautionsanträgen angehört hatte und sie nun behaupten, dass er voreingenommen in der Sache sei und sich deshalb nicht unparteiisch verhalten würde. Miller wies den Antrag ab und Brockerhoff beantragte Erlaubnis gegen die Abweisung der Berufung Einspruch zu erheben, der jedoch ebenfalls abgewiesen wurde.
Daraufhin reichte Brockerhoff beim Obersten Gerichtshof (Supreme Court) in Windhoek einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidungen von Miller ein, aber der Oberste Gerichtshof hat noch keinen Beschluss zum Antrag gegeben. Aus diesem Grund ruht das Hauptverfahren derzeit. Der Prozess wurde aus dem selben Grund vom vergangenen 19. Oktober auf das gestrige Datum vertagt.
Nachdem die namibischen Gerichte sich schwer taten, einen Richter für den Fishrot-Hauptprozess zu bestimmen, und Oberrichter Petrus Damaseb intervenierte und entschied, dass Kobus Miller der vorsitzende Richter sein sollte, hoffte die Öffentlichkeit und auch die betroffenen Parteien, dass der Prozess bald beginnen würde.
Ricardo Gustavo und sein Rechtsvertreter, Trevor Brockerhoff, deuteten unmittelbar nach Millers Ernennung an, dass sie einen Antrag stellen würden, damit sich Miller aus dem Fall zurückziehe.
Der Grund dafür war, dass Miller einen von Gustavos Kautionsanträgen angehört hatte und sie nun behaupten, dass er voreingenommen in der Sache sei und sich deshalb nicht unparteiisch verhalten würde. Miller wies den Antrag ab und Brockerhoff beantragte Erlaubnis gegen die Abweisung der Berufung Einspruch zu erheben, der jedoch ebenfalls abgewiesen wurde.
Daraufhin reichte Brockerhoff beim Obersten Gerichtshof (Supreme Court) in Windhoek einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidungen von Miller ein, aber der Oberste Gerichtshof hat noch keinen Beschluss zum Antrag gegeben. Aus diesem Grund ruht das Hauptverfahren derzeit. Der Prozess wurde aus dem selben Grund vom vergangenen 19. Oktober auf das gestrige Datum vertagt.
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Allgemeine Zeitung
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