„Fitty“ klagt gegen Kautionsverweigerung
Richter hat Auswirkungen von neuen Tatsachen offenbar „ignoriert“
Einer der Angeklagten im Fishrot-Korruptionsprozess, Tamson Hatuikulipi, wird die Entscheidung des Obergerichts, ihm die Freilassung auf Kaution zu verweigern, vor dem Obersten Gericht anfechten. Sein Rechtsanwalt meint, dies sei ein großes Unrecht.
Von Jemima Beukes
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Tamson „Fitty" Hatuikulipi, einer der im Fishrot-Korruptionsprozess Beschuldigten, hat beim Obersten Gerichtshof (Supreme Court) Berufung gegen die Entscheidung des Obergerichts, seinen Antrag auf Kaution abzulehnen, eingereicht.
In seinem am Montag eingereichten Antrag behauptet Hatuikulipis Rechtsvertreter, Florian Beukes, dass Richter David Munsu in seinem Urteil vom 27. Dezember einen Fehler begangen habe, indem er Hatuikulipis Haftzeit außer Acht gelassen und sein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.
Hatuikulipi befindet sich seit bereits drei Jahren in Haft und Beukes behauptet, dass ihm dadurch die Möglichkeit genommen wird, sich angemessen auf seinen Prozess vorzubereiten. Grund sei, dass er im Zentralgefängnis von Windhoek keinen Zugang zu geeigneten Einrichtungen habe.
Beukes behauptet weiter, dass Munsu einen Fehler gemacht habe, indem er Hatuikulipis Untersuchungshaft nicht als neue Tatsache betrachtet habe. Dies, obwohl das Obergericht offenbar mehrfach schon entschieden hatte, dass eine längere Untersuchungshaft in der Tat einen neuen Sachverhalt darstellt, der bei Anträgen auf Kaution geltend gemacht werden könne, und dass dies an sich ein ausreichender Grund für die Gewährung einer Kaution sein kann.
ACC-Untersuchung
Nach Ansicht von Beukes hat Munsu auch nicht berücksichtigt, dass die Ermittlungen der namibischen Antikorruptionskommission (ACC) noch nicht abgeschlossen seien, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob weitere Verdächtige ausgeliefert werden sollen.
Beukes verweist dabei auf die angeblich widersprüchlichen Aussagen des ACC-Chefermittlers Andreas Kanyangela, als er über die Ermittlungen und seinen Standpunkt zum Zeitpunkt des Prozessbeginns aussagte.
„Der Richter hat einen Fehler begangen, indem er das Kreuzverhör von Kanyangela in Bezug auf den sogenannten forensischen Prüfungsbericht von Delloite und Touche nicht zur Kenntnis genommen hat, in dem die Prüfer eindeutig erklärt hatten, dass es sich bei dem Bericht nicht um eine forensische Untersuchung handelt. Nach Aussage der Buchprüfer basiert der Bericht auf Informationen, die von der ACC bekanntgegeben wurden. Dies erkläre auch, dass ihr Bericht bei Erhalt alternativer Informationen oder anderer Beiträge der betroffenen Personen geändert werden könne", schrieb Beukes.
Neue Fakten
Dies war der zweite Kautionsantrag von Hatuikulipi, nachdem sein erster Antrag abgelehnt worden war.
Der neue Antrag muss auf neue Tatsachen und/oder auf neuen Sachverhalt gestützt sein, und Beukes ist der Ansicht, dass es Munsu nicht gelungen ist, die Auswirkungen der neuen Tatsachen zu berücksichtigen.
Er machte weiter die Behauptung, dass die Beweise, die während des Kreuzverhörs ans Licht kamen, einen Einfluss auf die angeblich starken Argumente des Staates gegen Hatuikulipi hatten, und dass Munzu sich dafür entschied, diese zu ignorieren und daher die Fakten nicht in ihrer Gesamtheit betrachtete.
„Der Richter konnte nicht fairerweise zu dem Schluss kommen, dass ein starker Anscheinsbeweis gegen Hatuikulipi vorliegt, wenn die neuen Fakten und Beweise einfach ignoriert wurden. Er hat bei der Abwägung zwischen Hatuikulipis Freiheit und der Tatsache, dass er verfassungsmäßig unschuldig ist, solange er nicht für schuldig befunden wird, versagt", sagte er.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Tamson „Fitty" Hatuikulipi, einer der im Fishrot-Korruptionsprozess Beschuldigten, hat beim Obersten Gerichtshof (Supreme Court) Berufung gegen die Entscheidung des Obergerichts, seinen Antrag auf Kaution abzulehnen, eingereicht.
In seinem am Montag eingereichten Antrag behauptet Hatuikulipis Rechtsvertreter, Florian Beukes, dass Richter David Munsu in seinem Urteil vom 27. Dezember einen Fehler begangen habe, indem er Hatuikulipis Haftzeit außer Acht gelassen und sein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.
Hatuikulipi befindet sich seit bereits drei Jahren in Haft und Beukes behauptet, dass ihm dadurch die Möglichkeit genommen wird, sich angemessen auf seinen Prozess vorzubereiten. Grund sei, dass er im Zentralgefängnis von Windhoek keinen Zugang zu geeigneten Einrichtungen habe.
Beukes behauptet weiter, dass Munsu einen Fehler gemacht habe, indem er Hatuikulipis Untersuchungshaft nicht als neue Tatsache betrachtet habe. Dies, obwohl das Obergericht offenbar mehrfach schon entschieden hatte, dass eine längere Untersuchungshaft in der Tat einen neuen Sachverhalt darstellt, der bei Anträgen auf Kaution geltend gemacht werden könne, und dass dies an sich ein ausreichender Grund für die Gewährung einer Kaution sein kann.
ACC-Untersuchung
Nach Ansicht von Beukes hat Munsu auch nicht berücksichtigt, dass die Ermittlungen der namibischen Antikorruptionskommission (ACC) noch nicht abgeschlossen seien, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob weitere Verdächtige ausgeliefert werden sollen.
Beukes verweist dabei auf die angeblich widersprüchlichen Aussagen des ACC-Chefermittlers Andreas Kanyangela, als er über die Ermittlungen und seinen Standpunkt zum Zeitpunkt des Prozessbeginns aussagte.
„Der Richter hat einen Fehler begangen, indem er das Kreuzverhör von Kanyangela in Bezug auf den sogenannten forensischen Prüfungsbericht von Delloite und Touche nicht zur Kenntnis genommen hat, in dem die Prüfer eindeutig erklärt hatten, dass es sich bei dem Bericht nicht um eine forensische Untersuchung handelt. Nach Aussage der Buchprüfer basiert der Bericht auf Informationen, die von der ACC bekanntgegeben wurden. Dies erkläre auch, dass ihr Bericht bei Erhalt alternativer Informationen oder anderer Beiträge der betroffenen Personen geändert werden könne", schrieb Beukes.
Neue Fakten
Dies war der zweite Kautionsantrag von Hatuikulipi, nachdem sein erster Antrag abgelehnt worden war.
Der neue Antrag muss auf neue Tatsachen und/oder auf neuen Sachverhalt gestützt sein, und Beukes ist der Ansicht, dass es Munsu nicht gelungen ist, die Auswirkungen der neuen Tatsachen zu berücksichtigen.
Er machte weiter die Behauptung, dass die Beweise, die während des Kreuzverhörs ans Licht kamen, einen Einfluss auf die angeblich starken Argumente des Staates gegen Hatuikulipi hatten, und dass Munzu sich dafür entschied, diese zu ignorieren und daher die Fakten nicht in ihrer Gesamtheit betrachtete.
„Der Richter konnte nicht fairerweise zu dem Schluss kommen, dass ein starker Anscheinsbeweis gegen Hatuikulipi vorliegt, wenn die neuen Fakten und Beweise einfach ignoriert wurden. Er hat bei der Abwägung zwischen Hatuikulipis Freiheit und der Tatsache, dass er verfassungsmäßig unschuldig ist, solange er nicht für schuldig befunden wird, versagt", sagte er.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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